AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Krankenversicherung

Aktuelles

Gesundheitsreform

 

Neue Versicherungspflichtgrenze - was sich ändert

 

Die Bundesregierung erhöht die Versicherungspflichtgrenze

zum 1. Januar 2027 deutlich.

Für viele Privatversicherte gibt es Bestandsschutz - und damit künftig drei Versicherungspflichtgrenzen.

  • Die Versicherungspflichtgrenze – im Sozialgesetzbuch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – wird zum 1. Januar 2027 außerordentlich um 3.600 Euro im Jahr erhöht. Hinzu kommt noch die übliche jährliche Anpassung entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Dadurch wird die Versicherungspflichtgrenze 2027 bei 84.150 Euro liegen (2026: 77.400 Euro).  Diese neue Grenze gilt insbesondere für gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wer einen Wechsel in die PKV plant, sollte ihn deshalb noch dieses Jahr vollziehen. Wer hingegenschon heute privatversichert ist, ist in der Regel nicht von der außerordentlichen Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze betroffen.

Erhöhte Versicherungspflichtgrenze:

Es gilt grundsätzlich Bestandsschutz für Privatversicherte

 

Wenn Sie bereits privatversichert sind, wird für Sie weiterhin die bisherige Versicherungspflichtgrenze gelten – mit der üblichen jährlichen Erhöhung zum 1. Januar. Diese Grenze liegt für 2027 voraussichtlich bei 80.550 Euro liegen. Die außerordentliche Erhöhung zum 1. Januar 2027 hat hingegen keinen Einfluss auf Ihre Versicherungsfreiheit. Sie müssen dafür allerdings zusätzlich zur bereits bestehenden PKV folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • Sie müssen in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
  • Sie müssen dadurch versicherungsfrei sein, dass Ihr Jahresbruttogehalt über der jetzigen Versicherungspflichtgrenze (77.400 Euro bzw.69.750 Euro) liegt. 

Reform der Pflegeversicherung

Zum 1.1.2017 werden die 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Zur Finanzierung der Leistungsverbesserungen steigt der Beitragssatz zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte.

Hauptleistungsbeträge in Euro je Pflegegrad
    PG 1   PG 2   PG 3   PG 4   PG 5
 Geldleistung ambulant     125        316          545       728         901
 Sachleistung ambulant       689     1.298      1.612    1.995  
 Leistungsbetrag stationär      125       770    1.262    1.775    2.005  

Mehr Rechte für Privat-Versicherte

Die Kündigungsfrist nach einer Beitragserhöhung wurde auf 2 Monate verlängert. Das gibt dem Versicherungsnehmer die Zeit, in Ruhe nach einem neuen Krankenversicherungsschutz zu suchen.

Zahnersatz wird teurer - neue Gebührenordnung

Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) regelt die Honorierung von Privatleistungen in der Zahnheilkunde, zu denen u.a. Implantate und hochwertiger Zahnersatz gehört.

Die 3- Jahresfrist für Arbeitnehmer entfällt

Eine private Kranken-Vollversicherung kommt jetzt wieder für jene Arbeitnehmer in Betracht, die die Jahresarbeitsentgelt-Grenze im laufenden Jahr                                          überschreiten und mit ihrem Einkommen auch

                      über der Grenze des kommenden Jahres liegen.

Die Krankenkasse weist das Mitglied auf das Ende der Versicherungs-pflicht und die damit bestehende Austrittsmöglichkeit hin.



Wird der Austritt innerhalb von zwei Wochen erklärt, ist ein sofortiger Wechsel in die private Krankenversicherung möglich.

 

Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die bisherige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse als freiwillige Mitgliedschaft fort.

 

Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze tritt seit dem 31. Dezember 2010 unmittelbar Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

Wer bisher gesetzlich krankenversichert war, kann sich entscheiden, entweder als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben oder einen Wechsel in die private Krankenversicherung vorzunehmen.

 

Wer bisher privat krankenversichert war, führt diese Versicherung weiter.

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

Druckversion | Sitemap
© AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt. Datenschutz Impressum