AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Bausparen

Wohnungsbauprämie

Die Prämienhöhe beträgt 10%.

Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie

Eine Voraussetzung ist die Einhaltung von Einkommensgrenzen, diese liegt bei Singles bei 35.000 € / bei Ehepaaren bei 70.000 €.

Diese Summen geben das zu versteuernde Einkommen an, das Bruttoeinkommen kann, je nach Höhe der Werbungskosten oder der Sonderausgaben, deutlich darüber liegen.

Bei Alleinstehenden wird eine Sparleistung von max. 700 € pro Jahr gefördert, die monatliche Sparsumme liegt bei 59,00 €.

Bei Ehepaaren wird eine max. Sparleistung von 1.400 € gefördert,

die monatliche Sparsumme liegt bei 117,00 €.

 

Die jährlich gutgeschriebenen Zinsen der Bausparkasse gehören ebenfalls zu den förderfähigen Einzahlungen.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt für neu abgeschlossene Verträge eine wohnwirtschaftliche Verwendung, wie den Kauf oder die Renovierung einer Immobilie. Auch Modernisierungsmaßnahmen durch den Mieter bei Mietwohnungen werden anerkannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

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