AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

Zusatz-Krankenversicherung

für gesetzlich Krankenversicherte

maßgeschneiderter Schutz zu individuellen Beiträgen

Oftmals reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenver-sicherung nicht aus. Einige medizinische Leistungen sind gar nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten; bei anderen werden für den Versicherten Eigenbeteiligungen/Zuzahlungen fällig.

Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung bietet sich die Möglichkeit, die Absicherung im Krankheitsfall sinnvoll zu ergänzen, sowie den Krankenversicherungsschutz individuell den persönlichen Bedürfnissen anzupassen.

 

 

 

 Privatpatient im

 Krankenhaus

 

100%-ige Erstattung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft im 1- oder 2-Bettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt. Werden die versicherten Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt.

Beitragsbeispiele

 

Krankenhaustagegeld

Extra-Bargeld für jeden Krankenhaustag - ohne zeitliche Begrenzung - steuerfrei ab dem 1. Tag, z.B. zur Deckung der zusätzlichen Kosten eines Krankenhausaufenthaltes, wie Fernseher, Telefon, Fahr- bzw. Reisekosten von Familien-angehörigen, etc.

 

Zahn-Zusatzversicherung

Professionelle Zahnpflege und hochwertiger Zahnersatz werden immer mehr zur Privatsache. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch befundbezogene Festzuschüsse. Dadurch steigt die Eigenbeteiligung auf über 50%, insbesondere bei höherwertigen Maßnahmen wie Implantate und Inlays.

 

Je nach individuellem Anspruch kann zwischen verschiedenen Erstattungsvarianten gewählt werden.



Beitragsbeispiele

 

Darauf sollte man achten

Man sollte sehr genau hinschauen, was hinter den Leistungsversprechen in den Tarifbedingungen steht. Oft wird mit Aussagen geworben wie

„Wir verdoppeln den Festzuschuss“ oder „Wir erstatten 100 Prozent“ – da stellt sich sofort die Frage: 100 Prozent wovon?

Reine Festzuschuss-Verdoppler kann ich nicht empfehlen.

Die GKV zahlt denselben Festzuschuss, egal ob es eine einfache Krone oder eine hochwertige Versorgung ist. Wenn der Grundzuschuss gering ist, hilft auch die Verdopplung kaum. Empfehlenswert sind ausschließlich Tarife, die ihre Leistung prozentual am gesamten Rechnungsbetrag bemessen und nicht starr an die GKV-Leistung koppeln.

Außerdem ist es wichtig, auf die Erstattung von Inlays zu achten. Die GKV erstattet für ein Inlay so viel wie für eine Zahnfüllung. Ein guter Zusatztarif sieht auch für Inlays eine hohe Erstattung vor, bestenfalls - zusammen mit der kleinen GKV-Vorleistung - 100 Prozent.

Verdienstausfall-Krankentagegeld

Bei längerer Krankheit von Angestellten zahlt der Arbeitgeber das normale Gehalt sechs Wochen lang weiter. Danach ersetzt die Krankenkasse das Gehalt durch das Krankengeld.

Allerdings erreicht das Krankengeld nicht das Netto-Einkommen, es werden bei Sozialversicherungspflicht noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.



Bei freiwillig Versicherten, deren Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, ist die Einkommenslücke noch erheblich größer. Der Gehaltsanteil der über der BBG liegt, wird bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt.

 

Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung kann diese Einkommenslücke individuell geschlossen werden.

Kosten der Krankenzusatzversicherung

Die Beiträge bei Zusatzversicherungen werden auf der Grundlage von Geschlecht, Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluß berechnet.

Je früher Sie also eine private Krankenversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Wir erstellen Ihnen gerne individuelle Vorschläge zu Ihren Absicherungswünschen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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