Zusatz-Krankenversicherung
für gesetzlich Krankenversicherte
maßgeschneiderter Schutz zu individuellen Beiträgen
Oftmals reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenver-sicherung nicht aus. Einige medizinische Leistungen sind gar nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten; bei anderen werden für den Versicherten Eigenbeteiligungen/Zuzahlungen fällig.
Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung bietet sich die Möglichkeit, die Absicherung im Krankheitsfall sinnvoll zu ergänzen, sowie den Krankenversicherungsschutz individuell den persönlichen Bedürfnissen anzupassen.
100%-ige Erstattung der Kosten für Verpflegung und Unterkunft im 1- oder 2-Bettzimmer sowie die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt. Werden die versicherten Leistungen nicht in Anspruch genommen, wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld gezahlt.
Krankenhaustagegeld
Extra-Bargeld für jeden Krankenhaustag - ohne zeitliche Begrenzung - steuerfrei ab dem 1. Tag, z.B. zur Deckung der zusätzlichen Kosten eines Krankenhausaufenthaltes, wie Fernseher, Telefon, Fahr- bzw. Reisekosten von Familien-angehörigen, etc.
Zahn-Zusatzversicherung
Professionelle Zahnpflege und hochwertiger Zahnersatz werden immer mehr zur Privatsache. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen nur noch befundbezogene Festzuschüsse. Dadurch kann die Eigenbeteiligung auf über 50% steigen, insbesondere bei höherwertigen Maßnahmen wie Implantate und Inlays.
Je nach individuellem Anspruch kann zwischen verschiedenen Erstattungsvarianten gewählt werden.
Verdienstausfall-Krankentagegeld
Bei längerer Krankheit von Angestellten zahlt der Arbeitgeber das normale Gehalt sechs Wochen lang weiter. Danach ersetzt die Krankenkasse das Gehalt durch das Krankengeld.
Der Höchstsatz in 2012 beträgt kalendertäglich brutto 89,25 Euro bzw. monatlich max. 2.677,50 Euro.
Allerdings erreicht das Krankengeld nicht das Netto-Einkommen, es werden bei Sozialversicherungspflicht noch Beiträge für die Renten-, Pflege- und Arbeitslosen-Versicherung abgezogen.
Bei freiwillig Versicherten, deren Bruttogehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, ist die Einkommenslücke noch erheblich größer. Der Gehaltsanteil der über der BBG liegt, wird bei der Krankengeldberechnung nicht berücksichtigt.
Kosten der Krankenzusatzversicherung
Die Beiträge bei Zusatzversicherungen werden auf der Grundlage von Geschlecht, Gesundheitszustand und dem Eintrittsalter bei Vertragsabschluß berechnet.
Je früher Sie also eine private Krankenversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.
Wir erstellen Ihnen gerne individuelle Vorschläge zu Ihren Absicherungswünschen.