Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung für privatversicherte Rentner
Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt den gleichen Anteil wie bei pflichtversicherten Rentnern (KVdR) in der gesetzl. Kranken-versicherung. Der Beitragszuschuss beträgt 7,3 Prozent der Rente.
Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird der Zuschuss aus der Summe der Renten berechnet.
Der Zuschuss ist auf die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrags begrenzt.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt keinen Zuschuss zur Pflege-versicherung.
Bei Rentenantragstellung sollte der Zuschuss gleich mitbeantragt werden, dieser wird dann zusammen mit der Rente ausbezahlt.