AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (Basis-Rente)

Steuerliche Förderung für mehr Vermögen im Alter

Die Rürup-Rente, auch private Basis-Rente genannt, ist neben der Riester-Rente eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.

 

Für alle, die für ihr Alter vorsorgen und gleichzeitig eine steuerliche Förderung nutzen wollen.

 

Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler mit einer relativ hohen Steuerbelastung.

Es profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern aber auch Angestellte, Arbeiter und Beamte von der steuerlichen Förderung.

Die Rürup-Rente kann bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 30.826 Euro im Jahr 2026 pro Person zusätzliche Rentenansprüche für die Zeit des Ruhestandes aufbauen. Hierbei gilt allerdings die Einschränkung, das der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Sonderausgaben-Höchstbetrag angerechnet wird.

 

Bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.

 

Bei Freiberuflern, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, verringert sich der förderfähige Beitrag um die gezahlten Beiträge ins Versorgungswerk.

Fazit

Die Basisrente ist aktuell der einzige Versorgungsweg für die Altersvorsorge von Selbständigen, der steuerlich gefördert wird.

Durch die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge von 100 Prozent ergibt sich eine sehr gute Rendite.

 

Sie macht vor allem für Steuerpflichtige Sinn, die einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent oder mehr haben.

Ab dem 1.1.2015 wurde der Förderrahmen erhöht und eine jährliche, dynamische Erhöhung der steuerlichen Förderung von Beiträgen beschlossen. 

Förderungsfähige Sparformen

  • klassische Rentenversicherung
  • fondsgebundene Rentenversicherung
  • Sofortrente
  • britische Versicherungen
  • ein besonders gestalteter Fondssparplan in der Ansparphase

Die Rürup-Rente wird bei einer Versicherung oder Fonds-Gesellschaft abgeschlossen. Die Beiträge können regelmäßig laufend oder als Einmalbeiträge entrichtet werden. Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind möglich - die z.B. Selbständigen mit unterschiedlich hohen Jahres-Einkünften Vorteile bringt.

Wichtige Eckpunkte

Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Eckpunkte zu beachten:

  • Der angesparte Betrag darf nur als monatliche Rente, fühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt werden. Bei Vertragsbeginn vor dem 01.01.2012 mit Vollendung des 60. Lebensjahres.
  • Es besteht kein Kapitalwahlrecht - der Betrag wird nicht in einer Summe, sondern als lebenslange monatliche Rente gezahlt.
  • Die angesparten Beträge können nicht übertragen, beliehen, veräußert oder vererbt werden.
  • Nachgelagerte Besteuerung - im Rentenbezug wird besteuert

Im Rentenbezug gibt es die konstante oder die dynamische Rente. Vor der Auszahlung entscheidet sich der Rürup-Sparer für eine in der Höhe gleichbleibende (konstante) Rente oder für eine jährlich steigende (dynamische) Rente. Mit der dynamischen Rente wird die Inflation besser ausgeglichen.

Weitere Vorteile

  • garantierte lebenslange Rente
  • kein Mindestbeitrag - der Beitrag ist nicht an die Höhe des Einkommens gebunden
  • kurze Ansparphase - durch Einmalzahlung auch noch kurz vor Rentenbeginn möglich
  • weltweite Auszahlung - die Rente kann ins Ausland überwiesen werden ohne den Verlust der Förderung 
  • pfändungsgeschützt und Hartz IV sicher - in der Ansparphase
  • keine Beitragspflicht für pflichtversicherte Rentner (KVdR) in der gesetzlichen Krankenversicherung

Individuelle Absicherung möglich

Die Rürup-Rente bietet nicht nur eine lebenslange, monatliche Rente, darüber hinaus können Versicherte ihre Vorsorge je nach Bedarf individuell ergänzen.

Etwa durch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner und für kindergeldberechtigte Kinder.

Durch den zusätzlichen Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ist eine Kapitalabsicherung an jeden darstellbar.

Auch eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist möglich.

Es gilt aber: Der Beitrag muss zu mehr als 50% für die Altersvorsorge eingesetzt werden.

 

Steigende steuerliche Förderung in der Ansparphase

Der Höchstbetrag für Singles liegt für das Jahr 2026

bei 30.826 Euro jährlich, für zusammen veranlagte Ehepaare bei 61.652 Euro.

Ab dem Jahr 2025 sind 100% der eingezahlten Beträge steuerlich als Sonderausgaben absetzbar.

Steuerliche Betrachtung der Rentenbezugszeit

Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bei Rentenbeginn bis zum Jahre 2058 nur begrenzt steuerpflichtig, es kommt eine langjährige Übergangsregelung zur Anwendung.

Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro und Cent lebenslang festgeschrieben, Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent besteuert.

Steuerpflichtige Anteile im Jahr des Rentenbeginns

Rentenbeginn

Besteuerungsanteil

2005

 50,0 %

2010

 60,0 %

2011

 62,0 %

2012

 64,0 %

2025

 83,5 %

2026

 84,0 %

2027

 84,5 %

...

...

2030

 86,0 %

2040

 91,0 %

2050

 96,0 %

2058

100,0 %

Der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung hat im Jahr 2005 mit einem Steueranteil von 50% der Rente begonnen.

Abhängig vom jeweiligen Jahr des Rentenbeginns stieg dieser Prozentsatz in 2 Prozentpunkt-Schritten von 50% auf 80% im Jahr 2020.

Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Anhebung in 0,5 Prozentpunkt-Schritten, bis im Jahr 2058 die volle Besteuerung von 100% erreicht ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

Druckversion | Sitemap
© AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt. Datenschutz Impressum