AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Rentenversicherung

Ertragsanteile

Ertragsanteile bei privaten Rentenversicherungen

 

Lebensalter bei

Rentenbeginn

Ertragsanteil

 

Steuerpflichtiger

Anteil von 1.000 EUR

Rente

58

24 %

240

59

23 %

230

60

22 %

220

61

22 %

220

62

21 %

210

63

20 %

200

64

19 %

190

65

18 %

180

66

18 %

180

67

17 %

170

 

Private Renten sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Bei einer privaten monatlichen Rente von 1.000 Euro und einem Rentenbeginn im Alter von 65 Jahren unterliegen nur 180 Euro der Steuerpflicht.

Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerzahlung von 54 Euro.

Der zu Rentenbeginn ermittelte Ertragsanteil bleibt während der gesamten Rentenbezugsdauer unverändert.

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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