Maßgeschneiderter Schutz zu individuellen Beiträgen
Versicherungsfrei ist, wer ein regelmäßiges Brutto-Jahreseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) erzielt.
Arbeitnehmer werden mit Ablauf des Kalenderjahres versicherungsfrei, in dem ihr Gehalt die JAEG übersteigt, sofern ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr über der JAEG liegt.
Versicherungspflicht-Grenze in der Krankenversicherung
2024: 5.775,00 € monatlich / 69.00,00 € jährlich
Zum anrechenbaren Einkommen gehören alle regelmäßig gewährten Bezüge, z.B. das 13. Monatsgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen.
Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen werden hingegen nicht auf die Jahresarbeitsentgelt-Grenze angerechnet.
Für alle, die mit ihrem Einkommen knapp unter der Versicherungspflicht-Grenze liegen und somit weiterhin pflichtversichert sind, bietet sich ein Optionstarif auf eine spätere Vollversicherung an.
Dann wird bei einem späteren Wechsel in die private Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung nötig.
Liegt das Brutto-Einkommen unter der Versicherungspflicht-Grenze, bietet sich eine Kranken-Zusatzversicherung an.
► Einsteiger-Schutz für Preisbewusste, Existenzgründer
► Komfort-Schutz umfassender Versicherungsschutz zu
attraktiven Beiträgen
► Premium-Schutz für etablierte Selbständige/Freiberufler
mit hohen Ansprüchen
Stabile Beiträge im Alter
Die privaten Krankenversicherer sorgen mit wirksamen Maßnahmen für bezahlbare Beiträge im Alter:
Die Höhe der Rücklagen, der privaten Krankenversicherer, zu den Alterungsrückstellungen betrugen 2016 ca. 220 Milliarden Euro.
Die gesetzliche Krankenversicherung hat in ihrem System keine Altersvorsorge für ihre Versicherten verankert. Sie arbeitet nach dem Umlageverfahren: Die aktuellen Einnahmen müssen jeweils die aktuellen Ausgaben decken - es werden keine Beitragsanteile für das Alter angespart.
Beitragsrückerstattung
Die Beitragsrückerstattung ist eine freiwillige Leistung des Versicherungsunternehmens. In der Regel wird jedes Jahr neu festgelegt, ob und unter welchen Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Beitragserstattung gezahlt wird. Einzelne Gesellschaften zahlen bei mehrjähriger Leistungsfreiheit z.Z. bis zu 6 Monatsbeiräge zurück.