AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Gewerbeversicherungen

Eigenschadenversicherung für Unternehmen

 

Arbeitgeber übertragen ihren Mitarbeitern Verantwortung und Entscheidungsbefugnisse.

 

Doch wer haftet, wenn Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Vollmachten dem Unternehmen fahrlässig Vermögensschäden zufügen?

 

Die Beispiele für Unachtsamkeiten von Mitarbeitern sind vielfältig

  • Von einem Mitarbeiter falsch bestellte und speziell für das Unternehmen angefertigte Waren werden vom Lieferanten nicht zurückgenommen.

 

  • Fehlerhafte Eingaben eines Mitarbeiters in das Lohnbuchungssystem führen zu überhöhten Bonuszahlungen/Gratifikationen, die infolge von Verjährung nicht mehr zurückgefordert werden können.

 

  • Ein Mietvertrag über Gewerberäume wird nicht rechtzeitig gekündigt und nicht mehr genutzte Räumlichkeiten müssen bis zum nächsten Kündigungstermin weiter bezahlt werden.

 

  • Ihr Mitarbeiter hat eine Rechnung aus Nachlässigkeit nicht termingerecht versandt, dadurch bleibt eine Forderung offen.

Besonders für kleinere Unternehmen wichtig

Eigenschäden sind eine Herausforderung für Unternehmen jeder Branche und jeder Größe, denn überall kann der Faktor Mensch Schäden auslösen.

 

Besonders exponiert sind kleinere mittelständische Unternehmen, bei denen fahrlässig verursachte Eigenschäden sehr viel eher zu finanziellen Engpässen oder gar existenziellen Liquiditätsproblemen führen können als bei Großunternehmen.

 

Die Eigenschadenversicherung ist daher optimal für deutsche Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 100 Mio. Euro.

Umfassender Schutz

In der Eigenschadenversicherung wird auf Regressansprüche gegenüber den Mitarbeitern verzichtet und es werden Schäden übernommen, die der Arbeitgeber aufgrund der "eingeschränkten Haftung" des Arbeitnehmers eigentlich selbst tragen müsste (Vermögens-Eigenschäden).

 

Gleichzeitig wird der Betriebsfrieden gesichert, denn Arbeitsprozesse enden selten mit einem erfolgreichen Regress beim Mitarbeiter - noch seltener tragen sie zu einem guten Betriebsklima bei. Mit einer Eigenschadenversicherung entfallen diese Prozesse.

 

Die Eigenschadenversicherung sichert dort, wo die marktüblichen D&O-, Vertrauensschaden- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an ihre Leistungsgrenzen stoßen.

Gerne unterbreiten wir ein individuelles Angebot.

Terminvereinbarung

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