Durch meine 30-jährige Tätigkeit im Bereich der privaten Krankenversicherung wurden umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen erworben.
Nutzen Sie dieses Wissen und lassen Sie Ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen:
Eine Vergütung auf Honorarbasis fällt nur bei erfolgreicher Beitragsoptimierung an.
Diese beträgt 3 Monatsbeiträge der erzielten Ersparnis.
Alternativ kann auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.
Die durchschnittliche Beitragsersparnis liegt pro Person bei 2.350 € im Jahr.
Wurden Risikozuschläge bei Vertragsabschluss vereinbart und hat sich das Krankheitsbild verbessert oder ist die Erkrankung ausgeheilt, unterstütze ich Sie bei der Reduzierung oder sogar dem Wegfall des vereinbarten Beitragszuschlages.
Die Beratung erfolgt auf Wunsch in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsberater, der eine Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung von der zuständigen IHK besitzt.