AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Gesundheitsreform

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die Auswirkungen der Gesundheitsreform auf gesetzlich Versicherte.

Gesundheitsreform und Zahnersatz

 

Beim Zahnersatz gelten ab 2027 neue Regelungen für die Festzuschüsse durch die Krankenkassen:

 

Aktueller Zuschuss

Zuschuss ab 2027

Ohne Nachweis zahnärztlicher Vorsorge

60 %

50 %

Zahnärztliche Vorsorge für 5 Jahre

ununterbrochen in Anspruch genommen

70 %

60 %

Zahnärztliche Vorsorge für 10 Jahre

ununterbrochen in Anspruch genommen

75 %

65 %

Für Festzuschüsse, die bis zum 31. Dezember bewilligt sind, gilt noch der alte Satz. Entscheidend ist die Bewilligung der Kasse, nicht der Behandlungstermin.

Empfehlung: Zahnzusatzversicherung

Zuzahlungen für Medikamente, Physiotherapie, häusliche Krankenpflege

 

 

Aktuelle Zuzahlung

Zuzahlung ab 2027

Medikamente

5 bis 10 EUR

7,50 bis 15 EUR

Pauschale Zuzahlungen für

Physiotherapie, häusliche Krankenpflege

- je Verordnung -

 

10 EUR

 

15 EUR

Es gibt Härtefallregelungen

Diese Leistungen werden gestrichen:

Homöopathie und Anthroposophie werden ab 2027 nicht mehr erstattet.

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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