Neue Beiträge in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023
Wie hoch der Beitrag in der Pflegeversicherung ist, hängt davon ab,
ob und wie viele Kinder zu berücksichtigen sind.
Dabei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle.
Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.07.2023 |
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Mitgliedergruppe |
Bisherige Beitragssätze |
Neue Beitragssätze |
Mitglieder ohne Kinder ab 23 Jahren |
3,40 % (AN*-Anteil 1,875%) |
4,0 % (AN*-Anteil 2,3 %) |
Mitglieder mit 1 Kind und Mitglieder unter 23 Jahren |
3,05 % (AN*-Anteil 1,525 %) |
3,4 % (AN*-Anteil 1,7 %) |
Mitglieder mit 2 Kindern unter 25 Jahren |
3,05 % (AN*-Anteil 1.525 %) |
3,15 % (AN*-Anteil 1,45 %) |
Mitglieder mit 3 Kindern unter 25 Jahren |
3,05 % (AN*-Anteil 1,525 %) |
2,9% (AN*-Anteil 1,2 %) |
Mitglieder mit 4 Kindern unter 25 Jahren |
3,05 % (AN*-Anteil 1,525 %) |
2,65 % (AN*-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern unter 25 Jahren |
3,05 % (AN*-Anteil 1.525 %) |
2,4 % (AN*-Anteil 0,7 %) |
AN* = Arbeitnehmer
Zum 01.06.2023 ist die Neubauförderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" gestartet. Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.
Eckpunkte der Förderung
Antragsberechtigt sind natürliche Personen,
Fördermaßnahmen
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Analog der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind die folgenden zwei Förderstufen vorgesehen:
Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Für die Förderung „Wohneigentum für Familien (300)“ gelten die „Technischen Mindestanforderungen“ und die „Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ analog dem Produkt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ maximal eine Wohneinheit.
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:
Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:
Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Förderungen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist allerdings eine Kombination für dieselbe geförderte Wohneinheit mit dem Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau (297/298)“
Einbindung Energieeffiziensberater
Vor Antragstellung ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Sie oder er prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die für den Antrag benötigte "Bestätigung zum Antrag".
Wird die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ beantragt, sind im weiteren Verlauf der Planung und Baubegleitung für die Zertifizierung zusätzlich eine Beraterin oder ein Berater für QNG-Nachhaltigkeit sowie eine akkreditierte QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen.
Förderkredit beantragen
Der Kredit ist vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrages zu beantragen. Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.
Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)
Erläuterungen für Tierhalter:innen (Stand 29. August 2022)
Die Bundestierärztekammer informiert, wie Tierärzt:innen ihre Leistungen berechnen, nämlich nach der GOT, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung.
• Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst vom Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der/die Tierarzt/Tierärztin wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Schwierigkeit, dem Zeitaufwand, dem Wert des Tieres und den örtlichen Verhältnissen.
• Die Unterschreitung des Einfachsatzes bzw. Überschreitung des Dreifachsatzes (im Notdienst des Vierfachsatzes) ist grundsätzlich unzulässig.
• Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Zum Gesamtbetrag kommt Umsatzsteuer hinzu.