AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Aktuelles

Neue Beiträge in der Pflegeversicherung ab dem 01.07.2023

 

Wie hoch der Beitrag in der Pflegeversicherung ist, hängt davon ab,

ob und wie viele Kinder zu berücksichtigen sind.

Dabei spielt auch das Alter der Kinder eine Rolle.

 

Pflegeversicherungs-Beiträge ab 01.07.2023

 Mitgliedergruppe

Bisherige

Beitragssätze

Neue

Beitragssätze

 Mitglieder ohne Kinder

 ab 23 Jahren

3,40 %

(AN*-Anteil 1,875%)

4,0 %

(AN*-Anteil 2,3 %)

 Mitglieder mit 1 Kind und

 Mitglieder unter 23 Jahren

3,05 %

(AN*-Anteil 1,525 %)

3,4 %

(AN*-Anteil 1,7 %)

 Mitglieder mit 2 Kindern

 unter 25 Jahren

3,05 %

(AN*-Anteil 1.525 %)

3,15 %

(AN*-Anteil 1,45 %)

 Mitglieder mit 3 Kindern

 unter 25 Jahren

3,05 %

(AN*-Anteil 1,525 %)

2,9%

(AN*-Anteil 1,2 %)

 Mitglieder mit 4 Kindern

 unter 25 Jahren

3,05 %

(AN*-Anteil 1,525 %)

2,65 %

(AN*-Anteil 0,95%)

 Mitglieder mit 5 und mehr   Kindern unter 25 Jahren

3,05 %

(AN*-Anteil 1.525 %)

2,4 %

(AN*-Anteil 0,7 %)

 

AN* = Arbeitnehmer

KFW - Neues Wohneigentumsprogramm für Familien (WEF)

Zum 01.06.2023 ist die Neubauförderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" gestartet. Die Förderung unterstützt Familien mit Kindern und geringem oder mittlerem Einkommen beim Bau oder Ersterwerb von neuem selbstgenutztem und klimafreundlichem Wohneigentum in Deutschland.

 

Eckpunkte der Förderung
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, 

  • die ein klimafreundliches Wohngebäude neu bauen oder einen klimafreundlichen Neubau innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme erstmalig erwerben,
  • die den geförderten Neubau als Eigentümerin oder Eigentümer (min. 50 % Miteigentumsquote) selbst zu Wohnzwecken nutzen,
  • die mindestens ein Kind im Haushalt haben, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen 60.000 € bei einem Kind – zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind – nicht überschreitet und 
  • die bei Antragstellung über kein Wohneigentum verfügen 
  • die kein Baukindergeld in Anspruch genommen haben

 

Fördermaßnahmen

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme) neu errichteter klimafreundlicher Wohngebäude. Analog der Förderung "Klimafreundlicher Neubau" sind die folgenden zwei Förderstufen vorgesehen: 

  • „Klimafreundliches Wohngebäude“: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus  40 sowie die Anforderungen an die Treibhausgas-Emissionen im Gebäudelebenszyklus aus dem“ Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)“ sind erfüllt
  • „Klimafreundliches Wohngebäude“ - mit QNG: Die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 sowie alle Anforderungen an das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG-PLUS oder ONG-PREMIUM) sind erfüllt und von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten, Kosten für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung und Materialkosten aus Eigenleistungen. Für die Förderung „Wohneigentum für Familien (300)“ gelten die „Technischen Mindestanforderungen“ und die „Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ analog dem Produkt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298)“.

 

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt mit zinsverbilligten Krediten. Der maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.  Gefördert wird im Produkt „Wohneigentum für Familien (300)“ maximal eine Wohneinheit.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“:

  • 1 oder 2 Kinder:    140.000 €
  • 3 oder 4 Kinder:    165.000 €
  • Ab 5 Kinder:          190.000 €

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“:

  • 1 oder 2 Kinder:   190.000 €
  • 3 oder 4 Kinder:   215.000 €
  • Ab 5 Kinder:         240.000 €

Grundsätzlich ist die Kombination mit anderen Förderungen (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) wie dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht überschritten wird. Ausgeschlossen ist allerdings eine Kombination für dieselbe geförderte Wohneinheit mit dem Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau (297/298)“

 

Einbindung Energieeffiziensberater

Vor Antragstellung ist eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz einzubinden. Sie oder er prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die für den Antrag benötigte "Bestätigung zum Antrag". 

Wird die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ beantragt, sind im weiteren Verlauf der Planung und Baubegleitung für die Zertifizierung zusätzlich eine Beraterin oder ein Berater für QNG-Nachhaltigkeit sowie eine akkreditierte QNG-Zertifizierungsstelle einzubeziehen.

 

Förderkredit beantragen

Der Kredit ist vor Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder beim Ersterwerb vor Abschluss des Kaufvertrages zu beantragen. Der Kredit kann alternativ bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten beantragt werden, wenn vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags ein dokumentiertes Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat.

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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