Erneuerbare Energien werden für die Strom-versorgung immer wichtiger. Sie sind umweltfreundlich und sichern eine saubere Zukunft.
Moderne Umwelttechnologien zur Stromgewinnung werden durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) gefördert.
Dabei werden private Betreiber einer Photovoltaikanlage zu Unternehmern, die den erzeugten Strom verkaufen.
Der Rundum-Versicherungsschutz für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen bietet eine umfangreiche Elektronik- und Ertragsausfallversicherung.
Versicherte Gefahren und Schäden insbesondere durch:
Darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.
Versicherungsumfang
Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören.
Insbesondere folgende Einzelkomponenten:
Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie montiert wurde. Eine Abnahme durch einen Fachbetrieb ist jedoch erforderlich.
Leistungen
Selbstbeteiligung im Schadenfall
In der Elektronik-Versicherung gilt ein Selbstbehalt (SB)
von 150 Euro je Versicherungsfall. Auf Wunsch kann ein beitragsmindernder SB von 250 Euro vereinbart werden.
In der Ertragsausfall-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von
zwei Ausfalltagen.
Der Versicherer leistet für den Unterbrechungsschaden drei Monate, bei Anlagen ab 50 kWp für sechs Monate.
Beispiele Ertragsausfall
Der nachgewiesene Ertragsausfall bei Totalausfall wird bei Anlagen bis 50 kWp nach folgenden Tagesentschädigungen berechnet:
Bei Anlagen ab 50 kWp wird bei Totalausfall der nicht erlöste Ertrag nach folgendem Berechnungsschema ersetzt:
Jahresertragsausfall-Versicherungssumme : 365 x Anzahl Ausfalltage x Faktor
Bei Teilschäden wird der nicht erlöste Ertrag aus dem Verhältnis des beschädigten zum unbeschädigten Anlagenteil ermittelt. Grundlage bilden die Abrechnungsunterlagen.
Welchen Sinn hat die Ausfallentschädigung
Sollte die Photovoltaikanlage aufgrund eines vorangegangen versicherten Sachschadens ganz oder teilweise ausfallen, so kommt die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungs-Versicherung) zum Einsatz.
Hauptaufgabe der Ausfallentschädigung ist die Sicherung der Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage weiterhin bestehen bleiben.
Anlagen mit einer Versicherungssumme über 2,0 Millionen Euro sowie die Versicherung von Freiland- und Bodenanlagen sind nach Einzelprüfung möglich.
kWp Die Abkürzung steht für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)
und definiert die maximal mögliche Leistung eines
Solargenerators unter genormten Testbedingungen
(otimale Sonneneinstrahlung von 1.000 Watt pro m2
und 25 Grad Celsius Modultemperatur; mit 1 kWp
Leistung werden je nach Standort ca. 850 - 900 kWh
p.a. erzielt).
Aktuelle Schadenbeispiele
In den letzten Jahren sind PV-Module und Wechselrichter zu einem begehrten Diebesgut geworden. Die eingetretenen Schäden sind überwiegend an leicht zugänglichen Dach- und Freiflächenanlagen gemeldet worden. PV-Anlagen sollten daher mit gut durchdachten Sicherungskonzepten ausgestattet werden.
Schadenursache |
Schadenhergang |
Höhere Gewalt |
Durch Schneelast werden 18 Module aus der Halterung gedrückt und erheblich beschädigt |
Diebstahl |
Unbekannte Täter demontieren und entwenden die unterste Modulreihe einer 37-kWp-Dachanlage |
Überspannung |
Spannungsschwankungen führen zu einem Kurzschluss im Wechselrichter |
Blitzschlag |
Durch einen Blitzschlag werden erhebliche Teile der Photovoltaik- anlage beschädigt |
Kleintierfraß |
Marder machen sich an den Leitungen zu schaffen und zerbeißen die Wechselrichter- Verkabelung |
Ungewöhnlicher Witterungseinfluss |
Durch einen orkanartigen Sturm werden mehrere Kollektoren aus der Tragkonstruktion gerissen |
Hagel |
Durch tischtennisballgroße Hagelkörner werden diverse Module zerstört |
Böswilligkeit |
Kinder werfen Steine auf die Sonnenkollektoren und beschädigen dabei die transparente Kollektor- abdeckung von 13 Modulen |
Feuer |
Ein durch einen Kabelbrand ausgelöstes Feuer zerstört die gesamte auf dem Dach installierte Anlage |
Vandalismus |
Jugendliche verschaffen sich unbefugt Zutritt zu einer Photovoltaikanlage und „hausen wie die Vandalen“ |
Montageversicherung für die Phase der Errichtung
Betreiber-Haftpflicht für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen