AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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PHOTOVOLTAIK

Elektronik- und Ertragsausfallversicherung

Erneuerbare Energien werden für die Strom-versorgung immer wichtiger. Sie sind umweltfreundlich und sichern eine saubere Zukunft.

Moderne Umwelttechnologien zur Stromgewinnung werden durch das "Erneuerbare-Energien-Gesetz" (EEG) gefördert.

Dabei werden private Betreiber einer Photovoltaikanlage zu Unternehmern, die den erzeugten Strom verkaufen.

Der Rundum-Versicherungsschutz für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen bietet eine umfangreiche Elektronik- und Ertragsausfallversicherung.

Versicherte Gefahren und Schäden insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Sabotage, Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung sowie Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Sturm, Frost, Schneedruck, Hagel
  • Tierbiss

Darüber hinaus sind Schäden durch Abhandenkommen (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung) versichert.

Versicherungsumfang

Versichert gelten sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören.

Insbesondere folgende Einzelkomponenten:

  • Einspeise- und Erzeugungszähler
  • Gleich- und Wechselstromverkabelungen
  • Hausverteilerkästen
  • Modultragkonstruktionen
  • Montageset, wie z.B. Anschluss-, Befestigungs- und Verbindungssets
  • Solarmodule
  • Trafos
  • Überspannungsschutzeinrichtungen (Blitzschutz)
  • Wechselrichter
  • Installations- und Montagearbeiten

Versicherungsschutz besteht auch für Anlagen, die ganz oder teilweise in Eigenregie montiert wurde. Eine Abnahme durch einen Fachbetrieb ist jedoch erforderlich.

Leistungen

  • Umfangreiche All-Risk-Deckung inkl. Abhandenkommen
  • Beitragsfreie Ertragsausfallversicherung bei einer Anlagenleistung von bis zu 50 kWp inklusive Einspeisevergütung des Energieversorgungs-Unternehmens
  • Neuwertversicherung im Totalschadenfall ohne Abzüge
  • Investitionskostenversicherung sämtlicher Einzel-komponenten
  • Vorsorgeversicherung von 20 % der Versicherungssumme, maximal 25.000 Euro
  • Beitragsfreie Kostenabdeckung im Schadenfall bis zu 15.000 Euro je Kostenart für Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Kosten für Gerüststellung, Bergungsarbeiten, Kosten für Luftfracht
  • Zusätzlich mitversichert sind bis zu 5.000 Euro Feuerlöschkosten, Gebäudebeschädigungen, schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden sowie Schadensuchkosten
  • Beitragsnachlass von 10 % bei Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit Blitzschutzanlagen; zusätzlicher Beitragsnachlass von 5 % bei regelmäßig gewarteten Blitzschutzanlagen
  • Der Technologiefortschritt gilt mitversichert

Selbstbeteiligung im Schadenfall

In der Elektronik-Versicherung gilt ein Selbstbehalt (SB)

von 150 Euro je Versicherungsfall. Auf Wunsch kann ein beitragsmindernder SB von 250 Euro vereinbart werden.

 

In der Ertragsausfall-Versicherung gilt ein Selbstbehalt von

zwei Ausfalltagen.

Der Versicherer leistet für den Unterbrechungsschaden drei Monate, bei Anlagen ab 50 kWp für sechs Monate.

Beispiele Ertragsausfall

Der nachgewiesene Ertragsausfall bei Totalausfall wird bei Anlagen bis 50 kWp nach folgenden Tagesentschädigungen berechnet:

  • 2,50 € je kWp in den Monaten April bis September
  • 1,50 € je kWp in den Monaten Oktober bis März

Bei Anlagen ab 50 kWp wird bei Totalausfall der nicht erlöste Ertrag nach folgendem Berechnungsschema ersetzt:

Jahresertragsausfall-Versicherungssumme : 365 x Anzahl Ausfalltage x Faktor

  • 1,7 in den Monaten Juni bis August
  • 1,3 in den Monaten April, Mai und September
  • 0,5 in den Monaten Oktober bis März

Bei Teilschäden wird der nicht erlöste Ertrag aus dem Verhältnis des beschädigten zum unbeschädigten Anlagenteil ermittelt. Grundlage bilden die Abrechnungsunterlagen.

Welchen Sinn hat die Ausfallentschädigung

Sollte die Photovoltaikanlage aufgrund eines vorangegangen versicherten Sachschadens ganz oder teilweise ausfallen, so kommt die Ertragsausfallversicherung (Betriebsunterbrechungs-Versicherung) zum Einsatz.

Hauptaufgabe der Ausfallentschädigung ist die Sicherung der Investition bzw. Finanzierung, da die laufenden Verbindlichkeiten auch bei Ausfall der Anlage weiterhin bestehen bleiben.

Anlagen mit einer Versicherungssumme über 2,0 Millionen Euro sowie die Versicherung von Freiland- und Bodenanlagen sind nach Einzelprüfung möglich.

kWp    Die Abkürzung steht für Kilowatt-Peak (Spitzenleistung)

und definiert die maximal mögliche Leistung eines

Solargenerators unter genormten Testbedingungen

(otimale Sonneneinstrahlung von 1.000 Watt pro m2

und 25 Grad Celsius Modultemperatur; mit 1 kWp

Leistung werden je nach Standort ca. 850 - 900 kWh

p.a. erzielt).

Aktuelle Schadenbeispiele

In den letzten Jahren sind PV-Module und Wechselrichter zu einem begehrten Diebesgut geworden. Die eingetretenen Schäden sind überwiegend an leicht zugänglichen Dach- und Freiflächenanlagen gemeldet worden. PV-Anlagen sollten daher mit gut durchdachten Sicherungskonzepten ausgestattet werden.

Schadenursache

Schadenhergang

Höhere Gewalt

Durch Schneelast werden 18

Module aus der Halterung gedrückt

und erheblich beschädigt

Diebstahl

Unbekannte Täter demontieren und

entwenden die unterste Modulreihe

einer 37-kWp-Dachanlage

Überspannung

Spannungsschwankungen führen

zu einem Kurzschluss im

Wechselrichter

Blitzschlag

Durch einen Blitzschlag werden

erhebliche Teile der Photovoltaik-

anlage beschädigt

Kleintierfraß

Marder machen sich an den

Leitungen zu schaffen und

zerbeißen die Wechselrichter-

Verkabelung

Ungewöhnlicher

Witterungseinfluss

Durch einen orkanartigen Sturm

werden mehrere Kollektoren aus

der Tragkonstruktion gerissen

Hagel

Durch tischtennisballgroße

Hagelkörner werden diverse Module

zerstört

Böswilligkeit

Kinder werfen Steine auf die

Sonnenkollektoren und beschädigen

dabei die transparente Kollektor-

abdeckung von 13 Modulen

Feuer

Ein durch einen Kabelbrand ausgelöstes

Feuer zerstört die gesamte auf dem

Dach installierte Anlage

Vandalismus

Jugendliche verschaffen sich unbefugt Zutritt zu einer Photovoltaikanlage und

„hausen wie die Vandalen“

Montageversicherung  für die Phase der Errichtung

 

Betreiber-Haftpflicht  für netzgekoppelte Photovoltaikanlagen

 

 

 

 

 

 

 

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