Das Inkrafttreten des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG) zum 1. Januar 2027 markiert die größte Neuerung in der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit Einführung der Riester-Rente (2002).
Die neue geförderte Vorsorge wird einfacher und attraktiver - und lässt sich von mehr Bürgern als bisher nutzen.
Umstellung der Förderung
Die Zulagenförderung wird vom Bruttoeinkommen entkoppelt und ist abhängig vom eingezahlten Beitrag. Die mögliche Gesamthöhe der Grundzulage steigt auf 540 Euro jährlich.
Bereits mit einem Monatsbeitrag von 30 Euro (360 Euro pro Jahr) erhalten Sparer eine Grundzulage von 180 Euro pro Jahr.
Mehr Flexibilität
Die strikte 100%-Bruttobeitragsgarantie wird gelockert. Damit schafft das Altersvorsorgereformgesetz erstmals die Möglichkeit, auch mit renditeorientierten Produkten ohne Garantie staatlich gefördert vorzusorgen. Für Garantieprodukte sieht das Gesetz wahlweise eine Bruttobeitragsgarantie in Höhe von 80% oder 100% vor.
Öffnung des Förderkreises
Neben sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind erstmals auch Selbständige und Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung berechtigt, eine staatlich geförderte Alteesvorsorge abzuschließen.
Neue Produkte
Das Altersvorsorgereformgesetz definiert 3 mögliche Produktkategorien:
Das Garantieprodukt mit 80 % oder 100 % Bruttobeitragsgarantie,
das Altersvorsorgedepot sowie das stark reglementierte Standarddepot,
beide ohne Beitragsgarantie.
Damit können auch Fondsgesellschaften, Banken und Neobroker Produkte der geförderten Vorsorge anbeiten.
Neue Auszahlungsmöglichkeit
Bei der Riester-Rente ist nur die lebenslange Leibrente möglich.
Die neue staatlich geförderte private Altersvorsorge erlaubt nun auch die Umsetzung eines Auszahlungsplans als gleichwertige Alternative.
Bedingung für die Zeitrente:
Der Auszahlungsplan muss mindestens bis zum Erreichen des 85. Lebensjahrs laufen.