Die Ausgangssituation
Eine gute Möglichkeit zur Altersvorsorge bietet die Riester-Rente, die vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert wird.
Alle Riester-Verträge garantieren zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen, ein Verlustrisiko ist ausgeschlossen.
Somit ist die Riester-Rente eine attraktive und sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente, auf freiwilliger Basis.
Wer wird gefördert?
Jeder, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, sowie Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes.
Nicht gefördert werden: Selbständige sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker).
Mittelbar geförderter Personenkreis
Hat ein Ehepartner einen Riester-Vertrag abgeschlossen und gehört zum zulagenberechtigten Personenkreis, dann kann
auch der andere Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag abschließen.
Die Eheleute dürfen nicht dauernd getrennt leben und müssen beide uneingeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sein.
Dieser abgeleitete Vertrag kann unter Umständen auch beitragsfrei geführt werden.
Die staatliche Förderung (Zulagen)
Grundzulage pro Person 154 €
Kinderzulage
(für jedes kindergeldberechtigte Kind)
geboren vor 01.01.2008 185 €
geboren ab 01.01.2008 300 €
einmaliger Berufseinsteigerbonus
wenn unter 25 Jahre alt 200 €
Zusätzlicher Steuervorteil
Die Beiträge zur Riester-Rente können bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Neben dem Eigenbeitrag werden auch die staatlichen Zulagen als Vorsorgeaufwand voll berücksichtigt.
Ist die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug höher als die Förderung durch die Riester-Zulage wird die Steuererstattung ausbezahlt und fließt nicht in den Riester-Vertrag - event. bereits erhaltende Zulagen müssen dann zurückgezahlt werden.
Ist die staatliche Zulage günstiger als der Sonderausgabenabzug, erfolgt keine steuerliche Berücksichtigung.
Interessant ist der Steuervorteil insbesondere für besserverdienende Riester-Sparer ohne Kinder.
Weitere Vorteile
Förderungsfähige Sparformen
(private kapitalgedeckte Altersvorsorge)
Als betriebliche Vorsorge kann die Riester-Rente in Form der Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfond eingebunden werden. Eine Doppelförderung ist nicht möglich.
Auszahlungsphase
Nach den Regeln des Altersvermögensgesetzes darf das Vermögen nur wie folgt ausgezahlt werden:
Besteuerung in der Rentenphase
Auszahlungen aus Riester-Verträgen unterliegen, inklusive der Zulagen und Erträge, in voller Höhe der Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Es sind keine Beiträge zur gesetzlichen Pficht-Krankenversicherung zu zahlen. Ausnahmen gelten bei Riester-Förderung innerhalb einer Betriebsrente und bei freiwilliger Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Steuerproblem wird gemildert, da der Steuersatz im Alter in der Regel geringer ausfällt als während der Erwerbstätigkeit und somit oftmals keine Steuern zu zahlen sind.
Änderungen der Riester-Rente
Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.2011 zwei wichtige Änderungen beschlossen: