AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Aktuelles

Beiträge zur Pflegeversicherung steigen

Zum 1. Januar 2015 werden die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3% angehoben.

Der Beitragssatz liegt dann bei 2,35%,

für Kinderlose bei 2,60%.

Garantiezinsabsenkung zum 1.1.2015

Der Garantiezins sinkt von derzeit 1,75% auf 1,25%.

Dies führt zu Beitragssteigerungen bei einer ganzen Reihe von Versicherungen.

Betroffen sind nicht nur die Renten- oder Lebensversicherungen,

sondern auch die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen.

Höherer Steuerfreibetrag für Ehrenämter



Millionen engagierter Bürger können sich freuen:

Der steuerliche Freibetrag im Ehrenamt wird erhöht.

Die Regelung tritt sogar rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft.

Somit können jetzt bis zu 720 € ehrenamtlich Tätige für ihre freiwillige Mitarbeit als Aufwandspauschale steuerfrei und sozialversicherungsfrei vereinnahmen.

 

Dieser sogenannte Ehrenamtsfreibetrag greift bei nebenberuflicher Tätigkeit in gemeinnützigen und mildtätigen Vereinen sowie im kirchlichen Bereich.

Rauchmelderpflicht



Das Land NRW hat zum 1. April 2013 eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern eingeführt.

 

Bis 2017 sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

Der Eigentümer muss die Rauchwarnmelder kaufen und in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren anbringen. Die Kosten können auf die Mieter umgelegt werden.

 

Die Mieter sind für die Wartung zuständig. Sie müssen die Batterien wechseln und defekte Geräte melden, die er Eigentümer dann austauschen muss.

 

 

Unisex-Versicherungstarife

 

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer ab dem 21. Dezember 2012 nur noch Neuverträge anbieten, die für Frauen und Männer einheitlich sind.

 

Einige der sogenannten Unisex-Tarife werden teurer, andere aber auch günstiger.

Das neue EU-Reifenlabel

Die neue Reifenkennzeichnung gibt Auskunft über den Rollwiderstand, das Nassbremsverhalten und das Abrollgeräusch des jeweiligen Reifens.

 

Die Kennzeichnungspflicht für Autoreifen (Herstelldatum ab Juli 2012) gilt europaweit seit dem 1. November 2012.

 

Das neue EU-Reifenlabel muss vom Hersteller als Aufkleber oder gedruckte Kennzeichnung ausgewiesen werden.

Auswirkungen auf Bremsweg und Kraftstoffverbrauch

Im EU-Reifenlabel für die Nasshaftung wird der absolute Bremsweg auf nasser Straße bei einer Anfangsgeschwindigkiet von 80 km/h verglichen. Die Einteilung erfolgt in die Klassen A bis G. Der Bremsweg kann bei einem Reifen der Klasse F 30 Prozent länger sein, als bei einem Reifen der Klasse A.

 

Beim Rollwiderstand, der einen direkten Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch eines Autos hat, wird die Reifenqualität in den Ampelfarben grün (Klasse A) bis rot (Klasse G) angegeben.

 

Geräuschentwicklung als Kriterium

Beim Vorbeifahr- oder Abrollgeräusch wird die Lautstärke der Reifen eines vorbeifahrenden Fahrzeuges in Dezibel angegeben. Je weniger Lärm der Reifen beim Vorbeifahren verursacht, desto weniger der drei auf den Label aufgezeichneten Schallwellen sind schwarz gefüllt.

Neue Wechselkennzeichen



Seit Juli 2012 sind die neuen Wechselkennzeichen verfügbar. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hatte dafür den Weg frei geräumt. Erreicht werden soll damit eine flexiblere Nutzung mehrerer Fahrzeuge einer Klasse, z.B. PKW, Wohnmobile, Oldtimer. Außerdem soll es Anreize zum Kauf eines Zweitfahrzeugs, z.B. eines umweltfreundlichen, sparsameren Autos zur innerstädtischen Nutzung, schaffen.

 

Die erhofften Vergünstigungen bleiben bei der Kfz-Versicherung allerdings fast aus und bei der Kfz-Steuer fehlen sie ganz. Die Versicherungsbranche rechnet daher mit einer geringen Nachfrage nach den neuen Kennzeichen und mancher Versicherer wird erst gar keine speziellen Tarife für Wechselkennzeichen anbieten. 

Rentenerhöhung

Zum 1. Juli 2013 wurden die gesetzlichen Renten in Westdeutschland um 0,25 Prozent erhöht.

Rentenanpassungen

 

Neue Rechtsgrundlagen zum

Gründungszuschuss für Existenzgründer

Arbeitslose, die sich selbständig machen wollen, können als Förderung einen Gründungszuschuss erhalten.

 

Existenzgründer

 

 

 

NRW erhöht die Grunderwerbsteuer

 

 

Zum 1. Oktober 2011 wurde die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 3,5 auf 5,0 Prozent erhöht.

Käufe ab dem 1.10.2011 werden mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages.

Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.

Übersicht Grunderwerbsteuer



Gesundheitsreform verabschiedet

 

 

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5 % erhöht.

Der Arbeitgeberanteil liegt jetzt bei 7,3 % und wurde gesetzlich eingefroren. Ziel ist es, die Gesundheits- von den Arbeitskosten zu entkoppeln. Der Arbeitnehmeranteil liegt seit Januar bei 8,2 %.

 

Alle künftigen Ausgabensteigerungen werden allein die Versicherten über Zusatzbeiträge finanzieren müssen. Diese werden von jeder Krankenkasse einzeln festgelegt und können unterschiedlich hoch sein. Im Gesetz heißt es, die Zuschläge werden weiterentwickelt. Das bedeutet, dass die bisher geltende Obergrenze von 1 % des Einkommens abgeschafft wurde.

 

Für Bezieher von kleineren Einkommen gibt es einen Sozialausgleich. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag über 2 % des beitragspflichtigen Einkommens, erhält der Versicherte einen Sozialausgleich bis max. zur Höhe des Zusatzbeitrages.

Für 2011 findet kein Sozialausgleich statt, die durchschnittliche Zuzahlung wurde mit 0 Euro festgesetzt.

  

Verwertungsausschluss bei Lebensversicherungen

Schonvermögen beim Arbeitslosengeld II  (§ 12 SGB II)

- Änderungen zum Verwertungsausschluss bei Lebens- und  

  Rentenversicherungen -

Mit dem Inkrafttreten des "Sozialversicherungs-Stabilisierungs-gesetzes" wurden die Freibeträge für das Schonvermögen erhöht.

Die neuen Freibeträge im Überblick:

  • Der Altersvorsorgefreibetrag steigt von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr des Hilfebedürftigen und seines Partners.
  • Die Obergrenze wird - nach Geburtsjahrgängen gestaffelt - ebenfalls angehoben.
  • Für die Jahrgänge bis einschließlich 1957 auf 48.750 Euro (bisher: 16.250 Euro)
  • Für die Jahrgänge 1958 bis 1963 auf 49.500 Euro (bisher: 16.500 Euro)
  • Für die Jahrgänge ab 1964 auf 50.250 Euro (bisher: 16.750 Euro)

 

Um diesen Altersvorsorgefreibetrag nutzen zu können muss ein Verwertungsausschluss nach § 168 Absatz 3 WG vereinbart werden.

 

Stand: Juni 2010

Kontakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

Druckversion | Sitemap
© AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung

Diese Homepage wurde mit IONOS MyWebsite erstellt. Datenschutz Impressum