Alte Bundesländer 2014 |
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Alter der Kinder |
Grad der Erwerbsminderung - monatliche Rente in Euro - |
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100% |
50% |
20% |
0-19% |
von Geburt bis Eintritt in den Kindergarten/Schule |
Keine gesetzliche Rente! |
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bis vor vollendetem 6. Lebensjahr |
461 |
230 |
92 |
0 |
ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis vor vollendetem 15. Lebensjahr |
614 |
307 |
122 |
0 |
ab dem vollendeten 15. Lebensjahr bis vor vollendetem 18. Lebensjahr |
737 |
368 |
147 |
0 |
ab dem vollendeten 18. Lebensjahr |
1.106 |
553 |
221 |
0 |
Weitere Informationen unter Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (www.dguv.de)
Kinder erhalten bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule keine Leistungen aus der gesetzlichen Schülerunfall-versicherung. Diese tritt auch nur bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule und auf direkten Hin- und Rückwegen ein.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis einschließlich 19 % besteht generell kein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente
- unabhängig vom Alter des Kindes.
Studierende
Als Studentin oder Student sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.
Für den Fall, dass Sie gerade promovieren: auch Doktoranden sind gesetzlich unfallversichert.
Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.
Was ist versichert?
Zu den versicherten Bereichen zählen z.B. die Aufenthalte und Wege zu