AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Rentenversicherung

Gesetzliche Rente

Rentenanpassungen

Die Rentenanpassungen in den letzten 19 Jahren konnten mit der Inflation nicht Schritt halten, zumal es in vier Jahren überhaupt keine Rentenerhöhung gab.

Rentenanpassungen seit 1995

(alte Bundesländer)

Zeitpunkt der

Rentenanpassung

Höhe der

Rentenanpassung

in %

Inflationsrate

 

in %

1.7.1995

0,50

1,70

1.7.1996

0,95

1,50

1.7.1997

1,65

1,90

1.7.1998

0,44

0,90

1.7.1999

1,34

0,60

1.7.2000

0,60

1,40

1.7.2001

1,91

2,00

1.7.2002

2,16

1,50

1.7.2003

1,04

1,10

1.7.2004

---

1,70

1.7.2005

---

2,00

1.7.2006

---

1,70

1.7.2007

0,54

2,30

1.7.2008

1,10

2,60

1.7.2009

2,41

0,40

1.7.2010

---

1,10

1.7.2011

0,99

2,10

1.7.2012

2,18

2,00

1.7.2013

0,25

1,50

   

1.7.2014

1,67

 
   
     

Weitere Einschnitte bzw. zusätzliche Belastungen für gesetzlich pflichtversicherte Rentner (KVdR) gab es zum:

 

1.4.2004 - Wegfall Zuschuss zur Pflegeversicherung + 0,85%

1.1.2005 - Einführung nachgelagerte Besteuerung der Renten

1.7.2005 - Einführung Sonderbeitrag in der gesetzlichen 

                  Krankenversicherung + 0,90%

1.7.2008 - Beitragssatzanhebung zur Pflegeversicherung + 0,25%

 

 

Rentenanpassungsformel



Mit der Rentenanpassungsformel wird berechnet, wie der aktuelle Rentenwert und damit die Renten zum 1. Juli eines Jahres angehoben werden.

Prinzipiell steigen die Renten anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Bei der Berechnung von Rentenanpassungen werden allerdings sogenannte Dämpfungsfaktoren berücksichtigt.

 

Der Riester-Faktor mindert die jeweiligen Rentenerhöhungen um jeweils ca. 0,6 Prozentpunkte.

 

Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.

 

Eine Schutzklausel verhindert, dass die Renten aufgrund des Riesterfaktors, des Nachhaltigkeitsfaktors oder der Lohnentwicklung sinken dürfen.

Allerdings werden die unterlassenen Rentenkürzungen auf zukünfige Rentenerhöhungen angerechnet, bis die Kürzung nachgeholt wurde.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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