Rentenanpassungen
Die Rentenanpassungen in den letzten 19 Jahren konnten mit der Inflation nicht Schritt halten, zumal es in vier Jahren überhaupt keine Rentenerhöhung gab.
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Weitere Einschnitte bzw. zusätzliche Belastungen für gesetzlich pflichtversicherte Rentner (KVdR) gab es zum:
1.4.2004 - Wegfall Zuschuss zur Pflegeversicherung + 0,85%
1.1.2005 - Einführung nachgelagerte Besteuerung der Renten
1.7.2005 - Einführung Sonderbeitrag in der gesetzlichen
Krankenversicherung + 0,90%
1.7.2008 - Beitragssatzanhebung zur Pflegeversicherung + 0,25%
Prinzipiell steigen die Renten anhand der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter des Vorjahres. Bei der Berechnung von Rentenanpassungen werden allerdings sogenannte Dämpfungsfaktoren berücksichtigt.
Der Riester-Faktor mindert die jeweiligen Rentenerhöhungen um jeweils ca. 0,6 Prozentpunkte.
Der Nachhaltigkeitsfaktor berücksichtigt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern.
Eine Schutzklausel verhindert, dass die Renten aufgrund des Riesterfaktors, des Nachhaltigkeitsfaktors oder der Lohnentwicklung sinken dürfen.
Allerdings werden die unterlassenen Rentenkürzungen auf zukünfige Rentenerhöhungen angerechnet, bis die Kürzung nachgeholt wurde.