Vermieter-Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten
Der Versicherungsschutz umfasst:
Versichert werden müssen alle vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objektes.
Die Beitragsberechnung erfolgt entweder nach dem Jahresbruttomietwert (Miete inkl. aller Nebenkosten) oder nach der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Fast alle Versicherer bieten den Vermieter-Rechtsschutz nur mir einer Selbstbeteiligung an.
Diese liegt in der Regel zwischen 150 Euro und 250 Euro je Schadenfall. Im Gegenzug ermäßigt sich aber der Beitrag durch die Selbstbeteiligung (SB).
Beitragsbeispiel
Versicherungssumme: 3.000.000 Euro je Rechtsschutzfall
Vermieter von Wohneinheiten (§ 29 ARB) |
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150 € SB |
§ je vermietete Wohneinheit |
110,00 € |
Jahresbeitrag inkl. 19% Versicherungsteuer |
Bei unterjähriger Zahlungsweise betragen die Ratenzahlungszuschläge:
monatlich 5%
vierteljährlich 5%
halbjährlich 3%
Leistungsausschlüsse
Nicht alle denkbaren Fälle sind vom Versicherungsschutz erfasst, bestimmte Schäden sind ausgenommen: