Für den Betreiber einer Photovoltaikanlage besteht bereits während der Montagephase das Risiko der Beschädigung oder Zerstörung.
Die Montageversicherung deckt diese vielfältigen Gefahren optimal ab.
Die Versicherungssumme sollte in Höhe der Selbstkosten bzw. in Höhe des vollen Kontraktpreises liegen.
Leistungen
Versichert sind Schäden und Verluste an versicherten Sachen
z.B. durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Guss- oder Material-, Berechnungs-, Werkstätten- oder Montagefehler, Betriebsunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt oder Diebstahl.
Zusätzlich versicherbare Gefahren und Schäden
Die Mitversicherung muss besonders vereinbart werden.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Es gilt ein Selbstbehalt von 500 Euro je Schadenfall.
Bei Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 25 %,
mindestens 500 Euro.
Aktuelle Schadenbeispiele
Schadenursache |
Schadenhergang |
Montagefehler |
Durch eine fehlerhafte Montage wird das Gehäuse eines Wechsel- richters beschädigt, so dass Feuchtigkeit in diesen eindringt. Beim Probebetrieb kommt es zu einem Kurzschluss im System. |
Diebstahl |
Unbekannte Täter entwenden bereits angelieferte und am Versicherungsort zum Einbau zwischengelagerte Anlagenteile |
Höhere Gewalt |
Starke Niederschläge beschädigen Module und Wechselrichter während der Installationsphase |