Starker Anstieg der Pflegefälle
Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko, wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung auf Hilfe im normalen Tagesablauf angewiesen zu sein.
Der demografische Wandel mit der zunehmenden Zahl älterer Menschen stellt wachsende Anforderungen an das Gesundheits-wesen und die sozialen Sicherungssysteme, nicht zuletzt an die Pflegeversicherung.
Im Jahre 2016 waren über 2,8 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig; ca. 67% davon waren Frauen.
Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegeqoute.
Gleichzeitig wird der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung zunehmen.
Pflege-Pflichtversicherung
Die gesetzliche Grundversorgung im Pflegefall
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt.
Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen sind denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig.
Wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt vom Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.
Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es fünf verschiedene Pflegegrade.
Die gesetzlichen Leistungen ab 2017
häusliche / ambulante Pflege |
ambulanter Pflege- dienst oder teil- stationäre Pflege |
Vollstationäre Pflege |
|
Pflegegeld | Pflegesachleistung | Im Pflegeheim | |
Pflegegrad 1 | - | - | 125 € |
Pflegegrad 2 | 316 € | 689 € | 770 € |
Pflegegrad 3 | 545 € | 1.298 € | 1.262 € |
Pflegegrad 4 | 728 € | 1.612 € | 1.775 € |
Pflegegrad 5 | 901 € | 1.995 € | 2.005 € |
Entlastungsbetrag bei häuslicher Pflege: bis zu 125 € als Kostenerstattung |
Allerdings deckt die Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst.
Sie wird deshalb auch als "Teilkasko-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet.