Baustellen stecken voller Risiken und Gefahren.
Der Bauherr muss dafür sorgen, dass werder Personen zu schaden kommen, noch dass Sachschäden aufgrund der Arbeiten entstehen.
Der Bauherr haftet in unbegrenzter Höhe. Dies ist auch dann der Fall, wenn sachverständige Personen, wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten beauftragt werden. Der Bauherr wird nicht von seiner eigenen Sorgfaltspflicht befreit.
Durch den Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht ist man vom Baubeginn bis zur Abnahme umfassend vor Haftungsansprüchen Dritter geschützt und wehrt mit der zusätzlichen Rechtsschutz-Funktion gleichzeitig unberechtigte Ansprüche und Schadensersatz-Klagen ab.
Was ist versichert?
Nicht versichert sind u.a. Schäden aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse.
Die Versicherungsdauer beträgt zwei Jahre, bei Fertighäusern 6 Monate.
Ist die Baumaßnahme nach dieser Zeit noch nicht fertig gestellt, kann der Vertrag verlängert werden.
Die Höhe der Baueigen-Leistungen ist anzugeben.
Der Beitrag wird nach der Höhe der Bausumme berechnet und wird nur einmalig erhoben.
Beitragsbeispiele
Bausumme |
Einmalbeitrag inkl. Versicherungsteuer |
200.000 EUR |
80,92 EUR |
300.000 EUR |
101,15 EUR |
400.000 EUR |
114,24 EUR |
Baueigenleistungen sind zuschlagsfrei jeweils bis zu einer Bausumme von 25.000 Euro berücksichtigt.
Tipp:
Bei den meisten Privat-Haftpflichtversicherungen ist das
Bauherren-Haftpflicht-Risiko mit einer Bausumme von 50.000 Euro bis 250.000 Euro bereits eingeschlossen.
Diese Summen reichen für Renovierungsarbeiten oder kleinere Umbauten in der Regel aus.
Werden diese Bausummen aber überschritten, ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflicht zu empfehlen.
Empfehlung:
Für die eigenen Schäden am Bau gibt es die Bauleistungs-Versicherung.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.