AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Übersicht Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer in den einzelnen Bundesländern:

 Bundesland

 

Steuersatz

Baden-Württemberg

 

5,0 %

Bayern

 

3,5 %

Berlin

 

6,0 %

Brandenburg

 

6,5 %

Bremen

 

5,0 %

Hamburg

 

4,5 %

Hessen

 

6,0 %

Mecklenburg-Vorpommern

 

5,0 %

Niedersachsen

 

5,0 %

Nordrhein-Westfalen

 

6,5 %

Rheinland-Pfalz

 

5,0 %

Saarland

 

6,5 %

Sachsen

 

3,5 %

Sachsen-Anhalt

 

5,0 %

Schleswig-Holstein

 

6,5 %

Thüringen

 

5,0 %

Die Grunderwerbsteuer wird bei privaten und gewerblichen Käufern von Grundstücken und Immobilien auf den kompletten Kaufpreis erhoben.

Was gehört zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer?

 

Bei einem Kauf gehören u.a. zur Bemessungsgrundlage:

  • Kaufpreis lt. Vertrag
  • übernommene Verbindlichkeiten (z.B. Hypotheken in valutierter Höhe, Rentenschuld)
  • dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen (Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht)
  • bei Erwerb eines Erbbaurechts, die auf die Laufzeit kapitalisierten Erbbauzinsen
  • die Gebäudeerrichtungskosten, sofern Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im bebauten (noch zu bebauendem) Zustand ist (sog. einheitliches Vertragswerk).

Tipp:  Nicht grunderwerbssteuerpflichtig sind mitverkaufte Einrichtungen sowie die zu übernehmende Instandhaltungsrücklage bei einem Wohnungskauf.

Dies sollte im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden, nur dann ist gewährleistet, dass das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nur für Grundstück und Gebäude berechnet.

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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