Mit einem privaten Riester-Bausparvertrag wird die Möglichkeit geschaffen, die eigene Immobilie zu finanzieren. Wohn-Riester ist die einzige Riesterform, die bereits vor dem Rentenalter genutzt werden kann.
Seit 1. Januar 2014 kann das in einem Riester-Bausparvertrag angesammelte Guthaben noch flexibler genutzt werden.
Die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten wurden erweitert.
So kann das Altersvorsorgevermögen jederzeit für die Umschuldung eines Wohndarlehns entnommen werden. Bisher war dies nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags möglich.
Zum barrierereduziertem Umbau der eigenen Wohnung kann das Riester-Guthaben ebenfalls genutzt werden. So kann die selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umgebaut werden.
Ebenso kann das Guthaben bei Anschaffung, Herstellung oder Entschuldung einer selbst genutzten Wohnung entweder ganz oder teilweise entnomen werden. Bei der Teilentnahme müssen 3.000 € im Vertrag belassen werden.
Auch im Hinblick auf einen Verkauf der mit Wohn-Riester finanzierten Immobilie ist es einfacher geworden. Wird die selbst genutzte Wohnimmobilie gewechselt, kann die Förderung mitgenommen werden. Die Frist beträgt zwei Jahre vor und fünf Jahre nach der letzten Selbstnutzung der früheren Wohnung.
Bei der Besteuerung gibt es die Einmal-Besteuerung mit 30% Rabatt auf den zu versteuernden Betrag oder die ratierliche Verteilung der Steuerschuld bis zum 85. Lebensjahr.
Die Einmal-Besteuerung kann auch noch später gewählt werden.
Grundsätzlich gilt:
Das Riester-Kapital steht ausschließlich für das selbstgenutzte Haus oder die selbstgenutzte Wohnung zur Verfügung.