Die Bundesregierung will Familien den Immobilienerwerb finanziell erleichtern. Bei einem Treffen Ende Juni einigte sich die Koalition auf die wesentlichen Punkte des Gesetzes für das sogenannte Baukindergeld. Es soll vom Bundesrat im Rahmen des Gesamthaushalts am 6. Juli 2018 beschlossen werden.
Familien sollen das Baukindergeld rückwirkend vom 1. Januar 2018 bis zum 31.12. 2020 beantragen können – sowohl für einen Neubau als auch für den Kauf einer Bestandsimmobilie. Die geplante Förderung beträgt jährlich 1.200 Euro pro Kind und wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt. Aktuelle Bedingung fürs Baukindergeld: Das zu versteuernde Jahreseinkommen einer Familie mit einem Kind darf 90.000 Euro nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 15.000 Euro.