AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Aktuelles

Zusatzbeiträge ausgewählter Krankenkassen - Stand: 01/2026

AOK Rheinland-Hamburg 3,29 %  
Barmer 3,29 %  
Bergische Krankenkasse 3,79 %  
DAK-Gesundheit 3,20 %  
HEK - Hanseatische Krankenkasse 2,89 %  
IKK classic 3,40 %  
KKH 3,78 %  
Pronova BKK 3,70 %  
Techniker Krankenkasse 2,69 %  

Der allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 14,6 %.

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 5.812,50 Euro, bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge gezahlt werden.

Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Kasse (siehe Tabelle)

 

Beitragsbeispiele Zusatzbeitrag

Barmer             5.812,50 € x 3,29 % = 191,23 €

Bergische         5.812,50 € x 3,79 % = 220,29 €

Pronova BKK   5.812,50 € x 3,70 % = 215,06 €

Techniker         5.812,50 € x 2,69 % = 156,36 €

 

Selbständige sparen monatlich den vollen Unterschiedsbeitrag,

Angestellte die Hälfte.

 

Überlegen Sie einen Wechsel?

Wir arbeiten seit Jahren vertrauensvoll mit der Techniker Krankenkasse zusammen.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Digitale Übermittlung für den Arbeitgeberzuschuss 

Ab 2026 stellt die private Krankenversicherung (PKV) keine Papierbescheinigungen mehr aus, mit der dem Arbeitgeber oder Dienstherrn der PKV-Beitrag nachgewiesen wird. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie nicht mehr aktiv werden müssen, damit Sie einen Arbeitgeberzuschuss erhalten bzw. Ihr Beitrag bei der Lohnsteuer berücksichtigt wird. Stattdessen übermitteln die PKV-Unternehmen die entsprechenden Beitragswerte an das Bundeszentralamt, das sie wiederum den Arbeitgebern als ELStAM zur Verfügung stellt.

Neuerungen ab Januar 2026

 

Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro in der Stunde.

Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 603 Euro im Monat. Das ist ein jährlicher Höchstverdienst von 7.236 Euro.

 

Das Kindergeld steigt auf 259 Euro monatlich pro Kind, der Kinderfreibetrag wird für Eltern auf 9.756 Euro (4.878 Euro pro Elternteil) je Kind angehoben.

 

Der Grundfreibetrag ist für 2026 auf 12.348 Euro festgesetzt.

 

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ist auf 20.350 Euro Jahreslohnsteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht. Wer unterhalb dieser Grenzen liegt, zahlt keinen Soli.

 

Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, können mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Ausgenommen sind Selbständige, Freiberufler und Beamte.

 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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