Zusatzbeiträge ausgewählter Krankenkassen - Stand: 01/2026
| AOK Rheinland-Hamburg | 3,29 % | |
| Barmer | 3,29 % | |
| Bergische Krankenkasse | 3,79 % | |
| DAK-Gesundheit | 3,20 % | |
| HEK - Hanseatische Krankenkasse | 2,89 % | |
| IKK classic | 3,40 % | |
| KKH | 3,78 % | |
| Pronova BKK | 3,70 % | |
| Techniker Krankenkasse | 2,69 % |
Der allgemeine Beitragssatz aller gesetzlichen Krankenkassen liegt bei 14,6 %.
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze 2026 beträgt 5.812,50 Euro, bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge gezahlt werden.
Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Kasse (siehe Tabelle)
Beitragsbeispiele Zusatzbeitrag
Barmer 5.812,50 € x 3,29 % = 191,23 €
Bergische 5.812,50 € x 3,79 % = 220,29 €
Pronova BKK 5.812,50 € x 3,70 % = 215,06 €
Techniker 5.812,50 € x 2,69 % = 156,36 €
Selbständige sparen monatlich den vollen Unterschiedsbeitrag,
Angestellte die Hälfte.
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Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Neuerungen ab Januar 2026
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro in der Stunde.
Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs steigt auf 603 Euro im Monat. Das ist ein jährlicher Höchstverdienst von 7.236 Euro.
Das Kindergeld steigt auf 259 Euro monatlich pro Kind, der Kinderfreibetrag wird für Eltern auf 9.756 Euro (4.878 Euro pro Elternteil) je Kind angehoben.
Der Grundfreibetrag ist für 2026 auf 12.348 Euro festgesetzt.
Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag ist auf 20.350 Euro Jahreslohnsteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 Euro bei Zusammenveranlagung erhöht. Wer unterhalb dieser Grenzen liegt, zahlt keinen Soli.
Rentner, die weiterhin arbeiten möchten, können mit der neuen Aktivrente bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Ausgenommen sind Selbständige, Freiberufler und Beamte.