Schule/ Studium |
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Beamter auf Widerruf |
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Beamter auf Probe |
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Beamter auf Lebenszeit |
Beamter auf Widerruf
Der Lehramtsanwärter bzw. der Studienreferendar ist vom Status Beamter auf Widerruf und hat als solcher bereits Anspruch auf Beihilfe. Der Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheits- und Pflegefällen.
Der Beamte auf Widerruf bekommt einen Teil der Arzt- und Krankenhausrechnung als Beihilfe erstattet, andere Arbeitnehmer erhalten einen Zuschuss zum monatl. Krankenversicherungsbeitrag.
Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfesatz 50% der entstandenen Kosten. Für die verbleibenen Kosten ist eine private Kranken- und Pflegeversicherung notwendig.
Beihilfebemessungssätze
Der Beihilfesatz für berücksichtigungsfähige Kinder beträgt 80%,
für berücksichtigungsfähige Ehepartner 70%.
Der Beihilfeberechtigte selbst behält bei einem Kind den Beihilfesatz von 50%, dieser steigt erst ab dem zweiten Kind auf 70%.
Beihilfesätze |
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Beamter, Beamtin |
50 % |
mit zwei und mehr Kindern |
70 % |
Versorgungsempfänger |
70 % |
Ehegatten - Einkommensgrenzen beachten! |
70 % |
Kinder |
80 % |
Für Hessen und Bremen gelten abweichende Prozentsätze.
Beihilfeänderungen in Baden-Württemberg zum 1.1.2013
Für neu ernannte Beamte bleibt der Beihilfebemessungssatz dauerhaft bei 50%.
Die Anwartschaftsversicherung
Während des Studiums sind die meisten Studenten gesetzlich krankenversichert.
Das ändert sich, wenn Sie als Lehramtsanwärter oder Referendar in den Beamtenstatus wechseln.
Dann ist es zweckmäßig die Beihilfeansprüche mit einer privaten Krankenversicherung zu ergänzen. Aber mit fortgeschrittenem Alter und bei schlechter Gesundheit ist der Abschluss nicht mehr oder nur gegen Zahlung eines Zuschlages möglich.
Hier bietet sich im Vorfeld die Anwartschaftsversicherung an, am besten gleich zu Studienbeginn abschliessen.
Monatsbeitrag für Lehramtsstudent(inn)en 1,- Euro.
Die Vorteile
- Alle während der Anwartschaft eingetretenen Krankheiten
und Folgen sind mitversichert (ohne Zuschlag).
- Es gibt keine Wartezeiten bei der Umwandlung der Anwartschaft
in eine Krankheitskostenvollversicherung.
Nutzen Sie unser Angebot zur persönlichen Beratung.
Optimal abgestimmt auf Ihre persönliche Situation bieten wir ein maßgeschneidertes Anbebot zu günstigen Beiträgen.
Die Beratung ist unverbindlich, neutral und kostenfrei.