AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
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Berufsunfähigkeitsversicherung

Besteuerung

Die steuerliche Behandlung von privaten Berufsunfähigkeitsrenten

Die Berufsunfähgkeitsrente ist eine abgekürzte Leibrente. Es gilt die günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei Entritt der Berufsunfähigkeit errechnet man die Jahre bis zum Vertragsablauf.

 

Beispiel

Ein 40-jähriger wird berufsunfähig, sein Vertrag lauft noch bis zum 65. Lebensjahr. Daraus errechnet sich eine Zahldauer der Berufsunfähigkeitsrente von 25 Jahren. 

Lt. nachfolgender Tabelle ergibt sich ein Ertragsanteil in Höhe von 26 Prozent.

Beträgt die monatliche Berufsunfähigkeitsrente 1.000 € so sind davon 260 € steuerpflichtig.

Bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerbelastung von 78 €.

 

Ertragsanteile bei abgekürzten Leibrenten

ab 2005

Beschränkung der

Laufzeit auf ... Jahre

ab Beginn des

Rentenbezugs

Ertragsanteil

 

1

  0 %

2

  1 %

3

  2 %

4

  4 %

5

  5 %

6

  7 %

7

  8 %

8

  9 %

9

10 %

10

12 %

11

13 %

12

14 %

13

15 %

14 bis 15

16 %

16 bis 17

18 %

18

19 %

19

20 %

20

21 %

21

22 %

22

23 %

23

24 %

24

25 %

25

26 %

26

27 %

27

28 %

28

29 %

29 bis 30

30 %

31

31 %

32

32 %

33

33 %

34

34 %

35 bis 36

35 %

37

36 %

38

37 %

39

38 %

40 bis 41

39 %

42

40 %

43 bis 44

41 %

45

42 %

46 bis 47

43 %

48

44 %

49 bis 50

45 %

Wird zusätzlich zur laufenden Rente eine einmalige Kapitalzahlung bei erstmaligen Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlt, so ist diese komplett steuerfrei. 

Terminvereinbarung

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen zu einem unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch erreichen Sie uns unter Telefon: 

02202 - 45 99 99

Mo - Fr  von 9.00 - 20.00 Uhr

 

 

 

 

   

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