Rentenversicherung

Ertragsanteile

Ertragsanteile bei privaten Rentenversicherungen

 

Lebensalter bei

Rentenbeginn

Ertragsanteil

 

Steuerpflichtiger

Anteil von 1.000 EUR

Rente

58

24 %

240

59

23 %

230

60

22 %

220

61

22 %

220

62

21 %

210

63

20 %

200

64

19 %

190

65

18 %

180

66

18 %

180

67

17 %

170

 

Private Renten sind nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Bei einer privaten monatlichen Rente von 1.000 Euro und einem Renten-

beginn im Alter von 65 Jahren unterliegen nur 180 Euro der Steuerpflicht.

Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 % ergibt sich eine Steuerzahlung von 54 Euro.

Der zu Rentenbeginn ermittelte Ertragsanteil bleibt während der gesamten Rentenbezugsdauer unverändert.

 

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