Steuerliche Förderung für mehr Vermögen im Alter
Besonders geeignet für Selbständige und Freiberufler mit einer relativ hohen Steuerbelastung.
Es profitieren neben Selbständigen und Freiberuflern aber auch Angestellte, Arbeiter und Beamte von der steuerlichen Förderung.
Bei Angestellten und Arbeitern kann die Rürup-Rente bis zu einem Sonderausgaben-Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr und Person zusätzliche Rentenansprüche für die Zeit des Ruhestandes aufbauen. Hierbei gilt allerdings die Einschränkung, das der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung auf den Sonderausgaben-Höchstbetrag angerechnet wird.
Bei Beamten erfolgt eine fiktive Kürzung um den entsprechenden Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Bei Freiberuflern, die in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen, verringert sich der förderfähige Beitrag um die gezahlten Beiträge ins Versorgungswerk.
Ab dem 1.1.2015 wurde der Förderrahmen erhöht und eine dynamische Erhöhung der steuerlichen Förderung von Beiträgen beschlossen.
Die starre Grenze von 20.000 € für Ledige / 40.000 € für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften ist damit gefallen.
Beispiel für Angestellte im Jahr 2014 (West)
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung liegt bei 5.950,00 €.
Bei der BBG handelt es sich um die Verdienstgrenze, bis zu der Arbeitnehmer Beiträge an die Rentenversicherung abführen müssen.
Der derzeitige Beitragssatz liegt bei 18,9 %.
5.950 € x 18,9 % = 1.124,55 € monatlicher Höchstbeitrag
1.124,55 € x 12 Monate = 13.494,60 € Jahres-Höchstbeitrag
Bezogen auf eine Person:
20.000,00 € abzüglich 13.494,60 € = 6.505,40 €
Somit kann der Arbeitnehmer noch 6.505,40 € im Jahr für die Rürup-Rente aufwenden.
Bei Verheirateten wird das ungenutzte Sparvolumen für jeden Partner einzeln ermittelt, wer es jedoch ausschöpft ist egal.
Es kann also beliebig verteilt werden.
Förderungsfähige Sparformen
Die Rürup-Rente wird bei einer Versicherung oder Fonds-Gesellschaft abgeschlossen. Die Beiträge können regelmäßig laufend oder als Einmalbeiträge entrichtet werden. Auch längere beitragsfreie Zeiträume sind möglich - die z.B. Selbständigen mit unterschiedlich hohen Jahres-Einkünften Vorteile bringt.
Wichtige Eckpunkte
Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Eckpunkte zu beachten:
Im Rentenbezug gibt es die konstante oder die dynamische Rente. Vor der Auszahlung entscheidet sich der Rürup-Sparer für eine in der Höhe gleichbleibende (konstante) Rente oder für eine jährlich steigende (dynamische) Rente. Mit der dynamischen Rente wird die Inflation besser ausgeglichen.
Weitere Vorteile
Individuelle Absicherung möglich
Die Rürup-Rente bietet nicht nur eine lebenslange, monatliche Rente, darüber hinaus können Versicherte ihre Vorsorge je nach Bedarf individuell ergänzen.
Etwa durch eine Hinterbliebenenrente für den Ehegatten oder den eingetragenen Lebenspartner und für kindergeldberechtigte Kinder.
Durch den zusätzlichen Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung ist eine Kapitalabsicherung an jeden darstellbar.
Auch eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsabsicherung ist möglich.
Es gilt aber: Der Beitrag muss zu mehr als 50% für die Altersvorsorge eingesetzt werden.
Bis zum Jahr 2025 werden die gezahlten Beiträge nur zu einem bestimmten Prozentsatz berücksichtigt.
Im Jahr 2017 sind 84% steuerlich absetzbar, in den Folgejahren steigt dieser Anteil jährlich um zwei Prozentpunkte.
Ab dem Jahr 2025 können dann 100% der eingezahlten Beträge steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Beispiel: 10.000 Euro jährlicher Beitrag |
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Steuerjahr |
steuerlich ansetzbar |
|
|
Anteil |
Betrag |
2005 |
60 % |
6.000 EUR |
2009 |
68 % |
6.800 EUR |
2010 |
70 % |
7.000 EUR |
2011 |
72 % |
7.200 EUR |
2012 |
74 % |
7.400 EUR |
2013 |
76 % |
7.600 EUR |
2014 |
78 % |
7.800 EUR |
2015 |
80 % |
8.000 EUR |
… |
… |
… |
2025 |
100 % |
10.000 EUR |
Steuerliche Auswirkungen der Förderung
Beispiele für 2014:
Beitragsaufwand 10.000 € - steuerlich ansetzbar 7.800 €
Einzelveranlagung (z.B. Ledige)
Zu versteuerndes Einkommen Steuerersparnis* bezogen
im Kalenderjahr 2014 auf den Beitragsaufwand
50.000 Euro 3.160 Euro
60.000 Euro 3.440 Euro
70.000 Euro 3.456 Euro
Zusammenveranlagung
Zu versteuerndes Einkommen Steuerersparnis* bezogen
im Kalenderjahr 2014 auf den Beitragsaufwand
40.000 Euro 2.124 Euro
60.000 Euro 2.500 Euro
80.000 Euro 2.877 Euro
100.000 Euro 3.253 Euro
* inkl. Solidaritätszuschlag – bei Kirchensteuerpflicht zusätzliche Ersparnis
möglich
(keine Rechts- und Steuerberatung)
Steuerliche Betrachtung der Rentenbezugszeit
Rentenleistungen aus der Rürup-Rente sind bei Rentenbeginn bis zum Jahre 2040 nur begrenzt steuerpflichtig, es kommt eine langjährige Übergangsregelung zur Anwendung.
Der steuerfreie Anteil wird zu Beginn des Rentenbezuges festgelegt und als fester Betrag in Euro und Cent lebenslang festgeschrieben, Rentenerhöhungen werden zu 100 Prozent besteuert.
Steuerpflichtige Anteile im Jahr des Rentenbeginns |
|
Rentenbeginn |
Besteuerungsanteil |
2005 |
50 % |
2010 |
60 % |
2011 |
62 % |
2012 |
64 % |
2013 |
66 % |
2014 |
68 % |
2015 |
70 % |
2020 |
80 % |
2025 |
85 % |
2030 |
90 % |
2035 |
95 % |
2040 |
100 % |
Der Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung hat im Jahr 2005 mit einem Steueranteil von 50% der Rente begonnen.
Abhängig vom jeweiligen Jahr des Rentenbeginns steigt dieser Prozentsatz in 2 Prozentpunkt-Schritten von 50% auf 80% im Jahr 2020.
Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Anhebung in 1 Prozentpunkt-Schritten, bis im Jahr 2040 die volle Besteuerung von 100% erreicht ist.