Finanzielle Hilfen für Existenzgründer
Nachfolgend die neue Rechtsgrundlage ab dem 28.12.2011:
Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Gründungszuschuss erhalten.
Der Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn der Arbeitnehmer noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen die Gründer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. In der ersten erhalten Existenzgründer sechs Monate lang den Gründungszuschuss in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes plus 300 € monatlich. Danach kann der Zuschuss für weitere neun Monate in Höhe von 300 € gewährt werden.
Die Tragfähigkeit der Geschäftsidee muss durch eine fachkundige Stelle bestätigt werden. Diese sind u.a.:
Um die persönliche und fachliche Eignung festzustellen und um zu überprüfen, ob sich das Vorhaben rechnet, wird ein Geschäftsplan benötigt.
Für die Anpruchnahme von Experten zur Erstellung des Geschäftsplanes können Bundes- und Landeszuschüsse gewährt werden.
Wir beraten Sie gerne zu allen notwendigen Versicherungen und erstellen entsprechende Vorschläge.