Mit dem Auto sicher durch die kalte Jahreszeit

Winterreifenpflicht
Seit Dezember 2010 besteht die gesetzliche Winterreifenpflicht in Deutschland.
Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematch, Eis- oder Reifglätte dürfen Autos nur noch mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen fahren.
Geeignete Winterreifen sind mit dem Matsch- und Schneesymbol "M+S" gekennzeichnet.
Welche Strafen erwarten Reifensünder?
Wer bei Winterwetter mit Sommerreifen fährt, muss ein Bußgeld von 40 Euro (bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder bei einem Unfall 80 Euro) zahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei.
Wann Reifen wechseln?
Für die Winterreifenpflicht gibt es keinen festgelegten Zeitraum. Als grobe Faustregel gilt "von O bis O" - das bedeutet von Oktober bis Ostern.
Reifenprofil
Das vorgeschriebene Reifenprofil von 1,6 mm ist nach Ansicht des ADAC zu gering. Der ADAC empfiehlt ein Mindestprofil von 4 mm.
Wie schnell darf man mit Winterreifen fahren?
Bei Winterreifen gibt es, wie auch bei Sommerreifen, einen Geschwindigkeitsindex. Die Schlüsselzahl steht bei der Reifengröße:
- Q bedeutet maximal 160 km/h
- T bedeutet maximal 190 km/h
- H bedeutet maximal 210 km/h
- V bedeutet maximal 240 km/h
Gute Sicht
Schnee und Eis müssen von der Front- und Hechscheibe sowie von den Seitenspiegeln komplett entfernt sein. Das Dach des Fahrzeuges muss schneefrei sein. Ansonsten drohen Verwarnungsgelder. Bei starker Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit können drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig werden.
Versicherungsschutz
Bei Unfällen mit Sommerreifen bei Eis- und Schneeglätte entschädigt die Kfz-Haftpflichtversicherung das Unfallopfer trotzdem.
Das gilt nur eingeschränkt für den Schaden am eigenen Fahrzeug. Hier könnte die Vollkaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
