Unfallversicherung

Gesetzliche Schülerunfallversicherung

 

Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung 2011

 

Die Rentenwerte der gesetzlichen Schülerunfallversicherung bleiben durch die anzuwendenden Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2011 in den alten Bundesländern unverändert.

Alte Bundesländer

Alter der Kinder

Monatliche Rente in Euro

bei Minderung der Erwerbsfähigkeit

um

 

100%

50%

20%

0-19%

von Geburt bis

Eintritt in den

Kindergarten/Schule

Keine gesetzliche Rente!

bis vor vollendetem

6. Lebensjahr

 425,83

212,92

  85,17

0

ab dem vollendeten

6. Lebensjahr bis

vor vollendetem

15. Lebensjahr

   567,78

283,89

113,56

0

ab dem vollendeten

15. Lebensjahr bis

vor vollendetem

18. Lebensjahr

   681,33

340,67

136,27

0

ab dem vollendeten

18. Lebensjahr

1.022,00

511,00

204,40

0

Kinder erhalten bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule keine Leistungen aus der gesetzlichen Schülerunfall-versicherung. Diese tritt auch nur bei Unfällen im Kindergarten oder in der Schule und auf direkten Hin- und Rückwegen ein.

 

Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit bis einschließlich 19 % besteht generell kein Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente

- unabhängig vom Alter des Kindes.

Studierende

Als Studentin oder Student sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass Sie an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule eingeschrieben sind.

Für den Fall, dass Sie gerade promovieren: auch Doktoranden sind gesetzlich unfallversichert.

Die Kosten für den Versicherungsschutz tragen die Länder.

 

Was ist versichert?

Zu den versicherten Bereichen zählen z.B. die Aufenthalte und Wege zu

  • den Vorlesungen und Seminaren
  • sonstigen, von der Hochschule verantworteten, Tätigkeiten wie Teilnahme an Repetitorien
  • Exkursionen, selbst wenn diese ins Ausland führen
  • den Besuchen der Universitäts- und Staatsbibliotheken
  • Hochschulsport
  • Tätigkeiten in der Studentenselbstverwaltung