Rentenversicherung

Gesetzliche Rentenversicherung

Rentenhöhe im Überblick

Der Beitrag zur Rentenversicherung beträgt zurzeit 19,9 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Das jährliche Arbeitsentgelt ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 66.000,- Euro beitragspflichtig.

*Gesamtbeitrag: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil

Der durch den Jahresbeitrag erworbene Rentenanspruch gibt die aktuelle monatliche Rentenhöhe im Rentenalter wieder.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung  -  Stand: 01.2011

 

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