Rentenversicherung

Aktuelles

Absenkung Garantiezins bei Lebensversicherungen

 

Zum 1. Januar 2012 erfolgte

eine Absenkung des

garantierten Mindestzins

bei Lebensversicherungen

von 2,25% auf 1,75%.

Der Garantiezins wird vom Bundesfinanzministerium festgesetzt und jetzt aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase abgesenkt. Es gilt die durchschnittliche Rendite von Euro-Staatsanleihen bester Bonität mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Der Garantiezins darf max. 60 % dieser Werte betragen. Es soll die Versicherer daran hindern überhöhte Zinszusagen zu geben.

 

Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für ab 2012 neu abgeschlossene Verträge. Erhöht sich das Zinsniveau, wird auch der Garantiezins wieder angehoben.

 

Der garantierte Zins bei einer klassischen Lebens- oder Renten-Versicherung ist aber nur ein Teil der Auszahlung. Hinzu kommt die laufende Überschussbeteiligung, der Schlussüberschuss und die Beteiligung an den stillen Reserven.

Branchenweit beläuft sich die Gesamtverzinsung auf derzeit 4,6%.

 

Der abgesenkte Rechnungszins betrifft nicht nur die klassische Lebens- und Rentenversicherung, sondern auch Hybridprodukte und die Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung, sowie die Pflegerente.

 

Entwicklung der Garantiezinsen

 Jahr des Abschlusses

Garantiezins

(in Prozent)

  bis 1986

3,00

  1987 bis 06/1994

3,50

  07/1994 bis 06/2000

4,00

  07/2000 bis 2003

3,25

  2004 bis 2006

2,75

  2007 bis 2011

2,25

  ab 2012

1,75

 

  

Rendite  "Aufgeschobene Rentenversicherung"

Vergleich über 20 Jahre

1991 - 2011 Top Ten

Neue Leben

5,83 %

Provinzial Nordwest

5,55 %

Volkswohl Bund

5,38 %

LV 1871

5,37 %

Swiss Life

5,20 %

Ergo Direkt

5,18 %

Allianz

5,16 %

Ideal

5,13 %

Öffentliche Oldenburg

4,88 %

VGH

4,83 %

Quelle: Map-Report 2011

Die für eine Rentenversicherung genannten Werte gelten nicht für eine Kapital-Lebensversicherung. Bei der Kapitalleben war die Rendite bei allen genannten Gesellschaften geringer.