Rechtsschutz
Vermieter-Rechtsschutz
Vermieter-Rechtsschutz für vermietete Wohneinheiten

Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Vermieter von Wohneinheiten
(Wohnungen, Haus).
Der Versicherungsschutz umfasst:
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz aus Eigentum und Vermietung
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Versichert werden müssen alle vorhandenen Wohn- und Gewerbeeinheiten eines Objektes.
Die Beitragsberechnung erfolgt entweder nach dem Jahresbruttomietwert (Miete inkl. aller Nebenkosten) oder
nach der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten.
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Fast alle Versicherer bieten den Vermieter-Rechtsschutz nur mir einer Selbstbeteiligung an. Diese liegt in der Regel zwischen 150 Euro und 250 Euro je Schadenfall. Im Gegenzug ermäßigt sich aber der Beitrag durch die Selbstbeteiligung (SB).
Beitragsbeispiel
Versicherungssumme: 3.000.000 Euro je Rechtsschutzfall
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Vermieter von Wohneinheiten (§ 29 ARB) |
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150 € SB |
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§ je vermietete Wohneinheit |
110,00 € |
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Jahresbeitrag inkl. 19% Versicherungsteuer |
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Bei unterjähriger Zahlungsweise betragen die Ratenzahlungszuschläge:
monatlich 5%
vierteljährlich 5%
halbjährlich 3%
Leistungsausschlüsse
Nicht alle denkbaren Fälle sind vom Versicherungsschutz erfasst, bestimmte Schäden sind ausgenommen:
- der Erwerb oder die Veräußerung eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstückes
- die Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteiles
- die genehmigungspflichtige bauliche Veränderung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles
- Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
