Pflegeversicherung

Starker Anstieg der Pflegefälle

 

 

Pflegebedürftig möchte niemand werden und

doch trifft es immer mehr Menschen.

Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko, wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung auf Hilfe im normalen Tagesablauf angewiesen zu sein.

Der demografische Wandel mit der zunehmenden Zahl älterer Menschen stellt wachsende Anforderungen an das Gesundheits-wesen und die sozialen Sicherungssysteme, nicht zuletzt an die Pflegeversicherung.

Im Jahre 2009 waren 2,34 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig; ca. 67% davon waren Frauen.

Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegeqoute.

Gleichzeitig wird der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung zunehmen.

 

Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden  

 

Pflege-Pflichtversicherung

Die gesetzliche Grundversorgung im Pflegefall

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt.

Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.

Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen sind denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig.

Wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt vom Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.

Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen.

Allerdings deckt die Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst.

Sie wird deshalb auch als "Teilkasko-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet.

Pflegestufen

  • Pflegestufe I   - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe II  - Schwerpflegebedürftigkeit
  • Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit
  • Härtefallregelung

Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I,II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein Härtefall vorliegen.

 

Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung

Ambulante Leistungen

Wird die Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.

  Pflegestufe

 I

I I

 III

  seit 01.01.2010   

   440 Euro  

  1.040 Euro  

  1.510 Euro  

  ab  01.01.2012

   450 Euro

  1.100 Euro

  1.550 Euro

 

Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung

ein Pflegegeld.

  Pflegestufe

 I

 II

 III

  seit 01.01.2010   

   225 Euro  

     430 Euro  

     685 Euro  

  ab  01.01.2012

   235 Euro 

     440 Euro

     700 Euro

 

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Bis zu 1.510 Euro (1.550 Euro ab 2012) stehen dafür zur Verfügung.

Die Verhinderungspflege muss nicht unbedingt im Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden, sie kann auch in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgen.

Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht erst nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate.

 

Teilstationäre Tages- und Nachtpflege

Pflegestufe

I

II

III

seit 1.1.2010

440 Euro

1.040 Euro

1.510 Euro

ab   1.1.2012

450 Euro

1.100 Euro

1.550 Euro

Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch auf die ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten.

 

Stationäre Leistungen - vollstationäre Pflege

Pflegestufe

I

II

seit 1.1.2010

1.023 Euro

1.279 Euro

ab   1.1.2012

1.023 Euro

1.279 Euro

Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Notwendigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

Bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III ist eine Überprüfung nicht erforderlich.

      

Pflegestufe

III

III (Härtefälle)

seit 1.1.2010

1.510 Euro

1.825 Euro

ab   1.1.2012

1.550 Euro

1.918 Euro

Die über den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinaus anfallenden Kosten:

  • pflegebedingte Kosten über den Leistungsbetrag hinaus
  • Kosten für Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • besondere Komfortleistungen

muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag darf 75 % des tatsächlichen Heimentgelts nicht übersteigen.

 

Rücklagen der Pflege-Pflichtversicherungen

Die Unternehmen der Privaten Pflegeversicherung konnten bis 2009 für ihre 9,29 Millionen Versicherten eine Rücklage von

ca. 19 Milliarden Euro bilden.

Die Rücklage der Sozialen Pflegekassen belief sich zum gleichen Zeitpunkt auf 4,8 Milliarden Euro für 69,77 Millionen Versicherte.