Pflegeversicherung
Starker Anstieg der Pflegefälle

Pflegebedürftig möchte niemand werden und
doch trifft es immer mehr Menschen.
Mit zunehmenden Alter steigt das Risiko, wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung auf Hilfe im normalen Tagesablauf angewiesen zu sein.
Der demografische Wandel mit der zunehmenden Zahl älterer Menschen stellt wachsende Anforderungen an das Gesundheits-wesen und die sozialen Sicherungssysteme, nicht zuletzt an die Pflegeversicherung.
Im Jahre 2009 waren 2,34 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig; ca. 67% davon waren Frauen.
Mit zunehmendem Alter steigt die Pflegeqoute.
Gleichzeitig wird der Anteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung zunehmen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden
Pflege-Pflichtversicherung
Die gesetzliche Grundversorgung im Pflegefall
Seit dem 1. Januar 2005 gibt es die Pflegeversicherung als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung. Da prinzipiell jeder einmal auf diese Hilfe angewiesen sein kann, wurde schon bei der Einführung der Pflegeversicherung eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten festgelegt.
Das bedeutet: Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert.
Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen sind denen der sozialen Pflegeversicherung gleichwertig.
Wie viel Leistungen ein Pflegebedürftiger aus der Versicherung bekommt, hängt vom Grad und Dauer der Hilfebedürftigkeit ab.
Je nach Umfang des Hilfebedarfs gibt es verschiedene Pflegestufen.
Allerdings deckt die Pflegeversicherung nicht alle Kosten der Pflege ab, den Rest trägt der Pflegebedürftige oder seine Familie selbst.
Sie wird deshalb auch als "Teilkasko-Versicherung" oder Kernsicherungssystem bezeichnet.
Pflegestufen
- Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit
- Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit
- Härtefallregelung
Entsprechend des Umfangs des Hilfebedarfs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I,II oder III) zugeordnet. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen. Bei einem außergewöhnlich hohem Pflegeaufwand kann in der Pflegestufe III auch ein Härtefall vorliegen.
Leistungen der Pflege-Pflichtversicherung
Ambulante Leistungen
Wird die Pflege durch Pflegefachkräfte erbracht, besteht ein Anspruch auf häusliche Pflegehilfe.
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Pflegestufe |
I |
I I |
III |
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seit 01.01.2010 |
440 Euro |
1.040 Euro |
1.510 Euro |
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ab 01.01.2012 |
450 Euro |
1.100 Euro |
1.550 Euro |
Wird die Pflege selbst sichergestellt, zahlt die Pflegeversicherung
ein Pflegegeld.
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Pflegestufe |
I |
II |
III |
|
seit 01.01.2010 |
225 Euro |
430 Euro |
685 Euro |
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ab 01.01.2012 |
235 Euro |
440 Euro |
700 Euro |
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr. Bis zu 1.510 Euro (1.550 Euro ab 2012) stehen dafür zur Verfügung.
Die Verhinderungspflege muss nicht unbedingt im Haushalt des Pflegebedürftigen erbracht werden, sie kann auch in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung erfolgen.
Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege besteht erst nach Ablauf der ersten sechs Pflegemonate.
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
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Pflegestufe |
I |
II |
III |
|
seit 1.1.2010 |
440 Euro |
1.040 Euro |
1.510 Euro |
|
ab 1.1.2012 |
450 Euro |
1.100 Euro |
1.550 Euro |
Neben dem Anspruch auf Tagespflege bleibt ein hälftiger Anspruch auf die ambulante Pflegesachleistung oder das Pflegegeld erhalten.
Stationäre Leistungen - vollstationäre Pflege
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Pflegestufe |
I |
II |
|
seit 1.1.2010 |
1.023 Euro |
1.279 Euro |
|
ab 1.1.2012 |
1.023 Euro |
1.279 Euro |
Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. Die Notwendigkeit wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.
Bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III ist eine Überprüfung nicht erforderlich.
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Pflegestufe |
III |
III (Härtefälle) |
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seit 1.1.2010 |
1.510 Euro |
1.825 Euro |
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ab 1.1.2012 |
1.550 Euro |
1.918 Euro |
Die über den Leistungsbetrag der Pflegeversicherung hinaus anfallenden Kosten:
- pflegebedingte Kosten über den Leistungsbetrag hinaus
- Kosten für Unterbringung und Verpflegung
- Investitionskosten
- besondere Komfortleistungen
muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Der von der Pflegekasse zu übernehmende Betrag darf 75 % des tatsächlichen Heimentgelts nicht übersteigen.
Rücklagen der Pflege-Pflichtversicherungen
Die Unternehmen der Privaten Pflegeversicherung konnten bis 2009 für ihre 9,29 Millionen Versicherten eine Rücklage von
ca. 19 Milliarden Euro bilden.
Die Rücklage der Sozialen Pflegekassen belief sich zum gleichen Zeitpunkt auf 4,8 Milliarden Euro für 69,77 Millionen Versicherte.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
