Haftpflichtversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Die Privat-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn Sie im privaten Bereich einem Anderen einen Schaden zufügen und dafür verantwortlich gemacht werden.

Dabei ist keine freiwillige Versicherung so unverzichtbar wie die private Haftpflicht.

 

Egal, ob ein Skifahrer auf der

Piste einen anderen verletzt, die Unaufmerksamkeit eines Mieters zum Hausbrand führt oder ein Fußgänger für eine Autokarambolage sorgt.

 

Schäden, die durch ein Missgeschick oder Leichtsinn entstehen, können teuer werden.

Ihre Vorteile

  • kostenloser Einschluss zahlreicher Leistungserweiterungen
  • günstige Beiträge
  • verschiedene Varianten für Singles, Paare, Familien und Senioren (ab einem Alter von 60 Jahren)
  • Auswahl aus unterschiedlichen Leistungspaketen
  • Auswahl aus unterschiedlich hohen Deckungssummen bis 50 Millionen Euro
  • Auf Wunsch mit einer Selbstbeteiligung (SB) von 250 €, der Beitrag reduziert sich dann um 20%.
  • Einjahresverträge
  • künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch mitversichert

 

Beitragsbeispiele

Alle Beiträge sind Jahresbeiträge

           

Beitragsübersicht

Deckungs-

summen

Personen-

Gruppe

Basis

Komfort

Premium

  5 Mio. €

Single

42,84 €

47,72 €

71,28 €

 

Partner

47,99 €

53,44 €

79,84 €

 

Familie

52,78 €

58,79 €

87,82 €

 

Senioren

38,08 €

40,46 €

48,79 €

10 Mio. €

Single

50,02 €

55,10 €

83,86 €

 

Partner

56,04 €

61,71 €

93,93 €

 

Familie

61,63 €

67,88 €

  103,32 €

 

Senioren

40,46 €

44,03 €

52,36 €

Beiträge inkl. der gesetzlichen Versicherungsteuer von 19%

Deckungssummen: pauschal für Personen- und Sachschäden

Stand: 12/2010

 

Aufsichtspflichtverletzung

Sind Schäden, die deliktunfähige Kinder (Kinder unter sieben Jahre) anrichten, ausdrücklich mitversichert, dann wird im Schdenfall nicht extra geprüft, ob der Versicherungsnehmer seine Aufsichtspflicht verletzt hat oder nicht.

   

Forderungsausfall - Eigene Forderungen sind auch abgesichert

Nicht immer kann der Verursacher für einen Schaden aufkommen, den er verursacht hat. Mit der Forderungsausfalldeckung in der privaten Haftpflichtversicherung sind solche Fälle mitversichert.

Sie zahlt, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wurde, der Verursacher aber selbst keine Haftpflichtversicherung hat und den Schaden auch nicht aus eigenen Mitteln begleichen kann.

 

Kautionsstellung

Wird nach einem Versicherungsfall innerhalb Europas aufgrund behördlicher Anordnung zur Sicherstellung von Leistungen eine Kaution verlangt, legt die Versicherung den erforderlichen Betrag aus.

  

Kleingebinde

Einige Versicherer bieten bei der Gewässerschadenhaftpflicht den Einschluss von Schäden durch sogenannte Kleingebinde wie Behälter für Farben, Lacke, Verdünner etc. an. Die Mitversicherung ist auf eine Gesamtmenge beschränkt.

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Als mitversichert gelten Krankenfahrstühle bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h, Rasenmäher und Schneeräumgeräte sowie sonstige Arbeitsmaschinen, die weder zulassungs- noch versicherungspflichtig sind.

 

Unentgeltliche Hilfeleistung

Wer aus Gefälligkeit anderen behilflich ist, z.B. beim Umzug oder Blumengießen in der Nachbarwohnung, sollte sich gegen Schäden absichern, die während der unentgeltlichen Hilfeleistung entstehen können.