Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für alle Arbeitnehmer geeignet, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie kann eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung umfassen und wird zudem staatlich gefördert.
Es gibt fünf verschiedene Formen (Durchführungswege) der
betrieblichen Altersversorgung:
· Direktzusage des Arbeitgebers
· Unterstützungskasse
· Pensionsfonds
· Pensionskasse
· Direktversicherung
Die bAV kann vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Direktversicherung
Die einfachste und beliebteste Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung.
Hierbei schließt der Arbeitgeber zu Gunsten des Arbeitnehmers eine lebenslange Rentenversicherung ab, wobei der Arbeitnehmer versicherte Person und Bezugsberechtigter der Leistungen ist und somit die Leistungen erhält.
Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers (Entgeltumwandlung) oder zusätzlich zum Gehalt (Arbeitgeberfinanzierung) bezahlt. Manche Tarifverträge sehen sogar eine Arbeitgeberbeteiligung vor.
Vorteile für den Arbeitnehmer
§ Keine Steuern auf die Beiträge
Im Jahr können bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei
investiert werden.
In 2012 liegt diese Grenze bei monatlich 224 Euro bzw.
bei 2.688 Euro im Jahr
Berechnung: 67.200 € BBG-West x 4 % = 2.688 €
§ Keine Sozialversicherungsbeiträge
Bis zu einem Beitrag von 2.688 Euro p.a. werden
außerdem keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege-
und Arbeitslosenversicherung fällig.
§ Zusätzlicher Beitrag
Weitere 150 Euro im Monat bzw. 1.800 Euro p.a. sind
zusätzlich möglich. Diese Beiträge sind ebenfalls steuer-
aber nicht sozialversicherungsfrei.
(Es darf gleichzeitig keine Direktversicherung aus der Zeit
vor 01.01.2005 bestehen)
Erhöht der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze, können Versicherte entsprechend mehr in ihre Direktversicherung einzahlen.
Der zusätzliche Betrag von 1.800 Euro im Jahr steht dagegen fest und wird nicht angepasst.
Die Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Rente - eine einmalige Kapitalzahlung ist möglich.
Bei Entgeltumwandlung besteht ein sofortiger gesetzlich gesicherter Anspruch auf die Leistungen.
Im Rentenbezug entsteht in der Regel eine geringe Steuerbelastung aufgrund eines dann niedrigeren Steuersatzes.
Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer in der Regel die Direktversicherung auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Die Mitnahmemöglichkeiten wurden vom Gesetzgeber erweitert.
Der Arbeitgeber entscheidet
· Grundsätzlich bestimmt der Arbeitgeber, welchen
Durchführungsweg er in seinem Unternehmen anbietet.
In der Praxis wird meist die Direktversicherung, aufgrund der einfachen Handhabung, angeboten.
· Auch das Versicherungsunternehmen, bei dem die Direktversicherung abgeschlossen wird, darf der Arbeitgeber auswählen.
Hintergrund: Der Arbeitgeber haftet für die Erfüllung der von ihm gegebenen Zusage. Daher liegt die Entscheidung in seinem Ermessen.
Nachteile
- Im Alter ist eine Betriebsrente voll steuerpflichtig.
- Bei gesetzlich Krankenversicherten unterliegen die Rentenzahlungen der Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Die Rentenhöhe der gesetzlichen Rente fällt etwas
- geringer aus
- Bei Arbeitslosigkeit fällt das Arbeitslosengeld etwas
- geringer aus
- Der Wechsel in eine private Krankenversicherung kann erschwert werden, da die eigenen Beiträge zur Direktversicherung das Bruttogehalt verringern.
Tipp: Die vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die betriebliche Altersversorgung einbringen.
Rentenbeginn
Bei einem Versicherungsbeginn bis 2011 gilt als Untergrenze
das 60. Lebensjahr zur Inanspruchnahme von Altersleistungen.
Bei Versicherungsbeginn ab dem 01.01.2012 können die Leistungen frühestens mit dem 62. Lebensjahr in Anspruch genommen werden.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
