Berufsunfähigkeit
Grundfähigkeits-Versicherung

Was passiert, wenn Sie nicht mehr sehen, sprechen, hören oder Ihre Hände gebrauchen können?
Der Verlust dieser grundlegenden Fähigkeiten kann verschiedene Ursachen wie Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall haben.
Klare Leistungsdefinition - der Fähigkeitenkatalog
Geleistet wird, wenn man mindestens 12 Monate ununterbrochen nicht fähig war oder nicht in der Lage sein wird, mindestens
- eine der im Fähigkeitenkatalog A oder
- drei der im Fähigkeitenkatalog B
beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel auszuführen.
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Fähigkeitenkatalog A |
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Sehen |
Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 1/25 der normalen Sehfähigkeit betragen. |
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Sprechen |
Die versicherte Person kann nicht sprechen. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen. |
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Sich orientieren |
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren. |
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Hände gebrauchen |
Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen. |
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Fähigkeitenkatalog B |
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Hören |
Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen. |
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Gehen |
Die versicherte Person kann keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen. |
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Treppen steigen |
Die versicherte Person kann nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich am Treppengeländer festzuhalten. |
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Knien oder Bücken |
Die versicherte Person ist nicht fähig, sich niederzuknien oder soweit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten. |
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Sitzen |
Die versicherte Person ist nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen. |
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Stehen |
Die versicherte Person ist nicht fähig, 10 Minuten zu stehen ohne sich abzustützen. |
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Greifen |
Die versicherte Person ist weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen. |
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Arme bewegen |
Die versicherte Person kann nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an. |
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Heben und Tragen |
Die versicherte Person ist weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 m weit zu tragen. |
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Auto fahren |
Die versicherte Person ist volljährig und aus medizinischen Gründen ist die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen zurückgegeben oder entzogen worden sein. |
Die Leistungsvoraussetzungen sind auch erfüllt, wenn in der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung die Pflegestufe II oder III zuerkannt wurde.
- Zahlung einer monatlichen Rente im Leistungsfall
- Verschiedene Laufzeiten wählbar
- Wahlweise lebenslange Leistungsdauer
- Leistung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Rentenleistungen sind lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern
Geeignet auch für Personen ohne regelmäßige berufliche Tätigkeit sowie für Kinder ab 6 Jahren.
Der Risikoschutz mit einer Grundfähigkeitsversicherung ist preiswerter als eine Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Nachteil
Wer eine Fähigkeit verliert, die nicht im Katalog ausgeführt ist, erhält keine Leistung. Dies gilt insbesondere für viele psychische Erkrankungen.
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
