Berufsunfähigkeit

Kein gesetzlicher Schutz bei Berufsunfähigkeit

 

Seit dem 1.1.2001 gilt:

  • Für alle ab 1961 Geborenen, gesetzlich Rentenversicherte, gibt es keine Berufsunfähigkeits-Leistung mehr, sondern nur noch die Erwerbsminderungsrente.
  • Alle die vor 1961 geboren wurden, erhalten im Falle der Berufsunfähigkeit, die halbe Erwerbsminderungsrente.

Krankheiten oder Unfälle zerstören sehr schnell Lebensträume

   >   die finanzielle Unabhängigkeit

   >   den erreichten Lebensstandard

   >   das regelmäßige Einkommen

 

Private Vorsorge so wichtig wie nie

                           - denn plötzlich kann alles ganz anders sein

   

Vom Staat nicht zu viel erwarten

Die gesetzliche Invaliditätsabsicherung bietet nur eine Grundversorgung und auch die Voraussetzungen für einen Rentenbezug wurden verschärft.

 

Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Rentenhöhe max. 17 % des letzten Bruttoeinkommens.

 

Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Rentenhöhe max. 34 % des letzten Bruttoeinkommens.

 

Bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.500 Euro beträgt die volle Erwerbsminderungsrente nur 834 Euro, davon sind noch Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. Steuern zu zahlen.

 

Berufsanfänger sind besonders betroffen:

Die ersten fünf Berufsjahre gelten als Wartezeit, in denen noch kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht.

 

Frühestmögliche Absicherung

Wer sich bereits in jungen Jahren für eine Berufsunfähigkeits-Absicherung entscheidet hat Vorteile:

  • Durch das günstige Eintrittsalter sind die Beiträge besonders niedrig.
  • Die Gesundheitsprüfung stellt meist wegen fehlender Vorerkrankungen noch kein Problem dar.

 

Tatsache ist:

Jeder fünfte Angestellte und fast jeder dritte Arbeiter muß vorzeitig, wegen gesundheit-licher Beeinträchtigung, aus dem Berufsleben ausscheiden.



Ursachen für Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Männer und Frauen, alle Altersgruppen

 Psychische Erkrankungen

37,7 %

 Skelett, Muskeln, Bindegewebe

15,3 %

 Krebs, Neubildungen

13,7 %

 Sonstige Krankheiten

12,9 %

 Herz, Kreislauf

10,1 %

 Nervensystem

  6,2 %

 Verdauung, Stoffwechsel

  4,1 %

Quelle: Statistik Deutsche Rentenversicherung

Rentenzugänge 1993 - 2009

Keine Anrechnung oder Kürzung

Die Rente aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Zahlung einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht angerechnet und es erfolgt auch keine Kürzung.

 

Möglichkeiten der privaten Absicherung:

  • Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Lebens- oder Rentenversicherung mit   Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

         (auch in Kombination mit der Rürup-Rente)

Für Beamte bieten wir auch Dienstunfähigkeitsversicherungen an.

Auf die Bedingungen kommt es an

In den Versicherungsbedingungen gibt es wesentliche Unterschiede bei den Angeboten der Versicherer. Diese können im Leistungsfall entscheidend sein. Daher an erster Stelle auf gute Bedingungen achten.

 

Als preiswerte Alternativen bieten sich die Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, die Schwere Krankheiten Vorsorge

(Dread Disease), die Körperschutzpolice oder die Grundfähigkeits-Versicherung an.

 

Dies gilt insbesondere bei bereits bestehenden gesundheitlichen Problemen/Vorerkrankungen.

Ebenso bei besonders gefahrvoller Berufsausübung oder bei künstlerischer Tätigkeit.

Alle vorgenannten Alternativen bieten im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsabsicherung nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz.

Die Besteuerung von privaten Berufsunfähigkeitsrenten

Übersicht gute Versicherungsbedingungen