Aktuelles
Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen ausgesetzt
In NRW sieht das Abwassergesetz von 2007 vor, das private Abwasserleitungen bis Ende 2015 auf Dichtheit geprüft werden müssen.
Das Gesetz soll im Frühjahr 2012 bürgerfreundlich novelliert werden, auch soll die Überprüfungsfrist von 2015 gestrichen werden.
Die Hauseigentümerverbände empfehlen bis auf weiteres keine Dichtheitsprüfungen mehr durchführen zu lassen.
Krankenkassen mit Zusatzbeiträgen in 2012
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Zusatzbeiträge 2012 |
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Krankenkasse |
Monatlicher Zusatzbeitrag |
Dauer |
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DAK-Gesundheit |
8,00 € |
1.3.2012 |
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BKK Phoenix |
8,00 € |
1.4.2012 |
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BKK Deutsche |
8,00 € |
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BKK advita |
8,00 € |
1.4.2012 |
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KKH-Allianz |
8,00 € |
1.3.2012 |
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BKK Merck |
8,00 € |
1.7.2012 |
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BKK Publik |
8,00 € |
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E.ON BKK |
8,00 € |
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BKK Hoesch |
15,00 € |
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Die Zusatzbeiträge müssen allein vom Versicherten getragen werden. Für Familenversicherte (Kinder, Ehepartner) wird kein eigener Zusatzbeitrag erhoben.
Auch Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen den Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Dieser wird vom Sozial- bzw. vom Grundsicherungsamt übernommen.

Kündigung bei Zusatzbeitrag
Grundsätzlich besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht.
Die 18-monatige Bindungsfrist ist dann aufgehoben.
Die Kündigung muss bis zur erstmaligen Fälligkeit des neuen Zusatzbeitrages bei der Kasse eingehen.
Wird das Sonderkündigungsrecht ausgeübt, endet die Mitgliedschaft zum Ende des übernächsten Monats nach Eingang der Kündigung.
Zusatzbeiträge sind dann bis zum Ende der Mitgliedschaft nicht zu entrichten.
Kassenwechsel
Bei einem Kassenwechsel sollte nicht nur auf die Höhe des Zusatzbeitrages geachtet werden, auch die Leistungsbereitschaft, ein unbürokratisches Verhalten und örtliche Nähe sollten berücksichtigt werden.
NRW erhöht die Grunderwerbsteuer

Zum 1. Oktober 2011 wurde die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen von 3,5 auf 5,0 Prozent erhöht.
Käufe ab dem 1.10.2011 werden mit dem erhöhten Satz besteuert. Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages.
Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.
Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2011 wurden die gesetzlichen Renten in Deutschland
um 0,99 Prozent erhöht.
Gesundheitsreform verabschiedet

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich zum 01.01.2011 von 14,9% auf 15,5 % erhöht.
Der Arbeitgeberanteil liegt jetzt bei 7,3 % und wurde gesetzlich eingefroren. Ziel ist es, die Gesundheits- von den Arbeitskosten zu entkoppeln. Der Arbeitnehmeranteil liegt seit Januar bei 8,2 %.
Alle künftigen Ausgabensteigerungen werden allein die Versicherten über Zusatzbeiträge finanzieren müssen. Diese werden von jeder Krankenkasse einzeln festgelegt und können unterschiedlich hoch sein. Im Gesetz heißt es, die Zuschläge werden weiterentwickelt. Das bedeutet, dass die bisher geltende Obergrenze von 1 % des Einkommens abgeschafft wurde.
Für Bezieher von kleineren Einkommen gibt es einen Sozialausgleich. Liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag über 2 % des beitragspflichtigen Einkommens, erhält der Versicherte einen Sozialausgleich bis max. zur Höhe des Zusatzbeitrages.
Für 2011 findet kein Sozialausgleich statt, die durchschnittliche Zuzahlung wurde mit 0 Euro festgesetzt.
Verwertungsausschluss bei Lebensversicherungen
Schonvermögen beim Arbeitslosengeld II (§ 12 SGB II)
- Änderungen zum Verwertungsausschluss bei Lebens- und
Rentenversicherungen -
Mit dem Inkrafttreten des "Sozialversicherungs-Stabilisierungs-gesetzes" wurden die Freibeträge für das Schonvermögen erhöht.
Die neuen Freibeträge im Überblick:
- Der Altersvorsorgefreibetrag steigt von 250 Euro auf 750 Euro je vollendetem Lebensjahr des Hilfebedürftigen und seines Partners.
- Die Obergrenze wird - nach Geburtsjahrgängen gestaffelt - ebenfalls angehoben.
- Für die Jahrgänge bis einschließlich 1957 auf 48.750 Euro (bisher: 16.250 Euro)
- Für die Jahrgänge 1958 bis 1963 auf 49.500 Euro (bisher: 16.500 Euro)
- Für die Jahrgänge ab 1964 auf 50.250 Euro (bisher: 16.750 Euro)
Um diesen Altersvorsorgefreibetrag nutzen zu können muss ein Verwertungsausschluss nach § 168 Absatz 3 WG vereinbart werden.
Stand: Juni 2010
AAV-Allgemeine Assekuranz Vermittlung
